Es ist Mitte März, das bedeutet: Das Lizenzverfahren rückt in den Fokus der Profi-Klubs und derer, die es (wieder) werden möchten.
Bis am Freitag müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die für das Ansuchen einer Lizenz in den beiden höchsten beiden österreichischen Profi-Ligen notwendig sind.
Ein Klub hat die Bundesliga bereits informiert, das nicht zu tun, damit wird sich Erste-Liga-Klub FC Lustenau nach dieser Saison aus dem Profibereich zurückziehen.
Bundesliga-Vorstand Georg Pangl nimmt per Aussendung im Vorfeld zu den wichtigsten Fragen Stellung.
- Worin liegt das wesentliche Ziel der Lizensierung?
Georg Pangl: "Das primäre Ziel der Bundesliga ist die sogenannte „Wettbewerbskontinuität“, das heißt die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren,etc.) in geplanter Weise das Produkt „Österreichische Fußball-Bundesliga“ anzubieten. Dies ist uns in den letzten zehn Saisonen gelungen, mehr als 3.600 Spiele konnten planmäßig durchgeführt werden Um dieses Ziel zu gewährleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden."
- Wie läuft das Lizensierungsverfahren konkret ab?
Pangl: "Die vom Klub eingereichten Unterlagen werden von der Lizenzadministration (das sind der Lizenz-Manager und die Kriterien-Experten) nach dem Vieraugenprinzip und auf Basis der bestehenden Bestimmungen geprüft, wonach an das Entscheidungsgremium erster Instanz (Senat 5) Bericht erstattet wird. Hinsichtlich die finanziellen Kriterien gibt der vom Klub beauftragte Wirtschaftsprüfer seinen Bericht und sein Urteil über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Fortbestandsprognose des Klubs ab. Danach werden die Unterlagen und Prüfberichte von der Lizenzadministration der Bundesliga (inkl. Finanzexperten der KPMG) analysiert und dem Senat 5 berichtet, der Senat 5 trifft in Folge auf Basis der geltenden Bestimmungen die notwendigen Entscheidungen."
- Und wie erfolgt der Ablauf der weiteren Instanzen?
Pangl: "Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz verweigert werden, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts."
- Welche Risiken bestehen trotz positiver Lizensierung?
Pangl: "Prinzipiell kann niemand (weder Klub noch Prüfer noch Lizenzgeber) eine Fortbestandsgarantie (ab-) geben. Vom Plan (negativ) abweichende wirtschaftliche Entwicklungen können (trotz Lizenzerteilung bzw. laufender Kontrolle) eintreffen. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits unterstützen, aber auch möglichst frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Die Klubs sind jedoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Die wirtschaftliche Basis wird ausschließlich von den Klubs und deren Management gelegt und von deren Wirtschaftsprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizensierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Klubführung."
- Termine Lizenzierungsverfahren 2013/14
Freitag, 15. März 2013
Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Klubs
März / April 2013
Überprüfung der Unterlagen durch Lizenzadministration und Senat 5
Bis Dienstag, 30. April 2013
Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz)
10 Tage Protestfrist
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz)
Protestfrist plus 5 Kalendertage
Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Beschluss)
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
Bis 31. Mai 2013
Entscheidung des Ständigen Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA