Gegen Judo-Doppel-Olympiasieger (1984, 1988) Peter Seisenbacher ist ein Europäischer Haftbefehl erlassen worden.
"Der Angeklagte ist weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben", gibt Gerichtssprecherin Christina Salzborn Montagmittag in einer Pressemitteilung bekannt.
Seisenbacher war am 19. Dezember unentschuldigt nicht zu seiner Verhandlung am Wiener Landesgericht erschienen. Dem 56-Jährigen drohen im Schuldfall wegen des sexuellen Missbrauchs zweier minderjähriger Mädchen bis zu zehn Jahre Haft.
Fahndung bisher ohne Erfolg
Dass gegen Peter Seisenbacher schon unmittelbar nach dem geplatzten Verhandlungstermin die weltweite Fahndung eingeleitet wurde, hatte das Wiener Landesgericht bewusst nicht nach außen kommuniziert. "Aus kriminaltaktischen Gründen und um die Fahndung nicht zu behindern, wurde von einer Information der Medien und Öffentlichkeit vorerst Abstand genommen", so Gerichtssprecherin Christina Salzborn.
Die Fahndung nach Seisenbacher brachte allerdings in den vergangenen vier Wochen keinen Erfolg. Der 56-Jährige, der zuletzt die Judo-Herren-Nationalmannschaft in Aserbaidschan trainiert hatte, dürfte sich nicht mehr in Aserbaidschan befinden. Informationen deuten darauf hin, dass er Ende Dezember den vorderasiatischen Staat verlassen hat.
Zu seiner möglichen Fluchtroute gibt sich die Justiz bedeckt: "Zu Fahndungsmaßnahmen können derzeit keine Angaben gemacht werden", war der Medieninformation des Landesgerichts zu entnehmen.