Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Proteste der Klubs im Lizenz- und Zulassungsverfahren für 2024/25 behandelt und ist dabei zu folgendem Entschluss gekommen:
Lizenz/Zulassung erteilt:
Schwarz Weiss Bregenz: Lizenz aufgrund des Nachweises der personellen Erfordernisse erteilt (die Zulassung wurde bereits vom Senat 5 erteilt).
SV Stripfing: Zulassung aufgrund der nachgewiesenen Vereinssitzverlegung nach Deutsch-Wagram und Nennung der Generali Arena als Heimstadion erteilt.
Zulassung verweigert:
DSV Leoben: Zulassung verweigert (finanziell). Gegen die Lizenzverweigerung wurde vom Klub kein Protest erhoben.
FC Dornbirn 1913: Zulassung verweigert (finanziell).
SV Austria Salzburg: Zulassung verweigert (infrastrukturell). Das fehlende personelle Kriterium konnte nachgewiesen werden.
Welser Sportklub Hertha: Zulassung verweigert (infrastrukturell).
Kein Protest eingebracht:
Der Kremser SC hat gegen die erstinstanzliche Zulassungsverweigerung keinen Protest eingebracht.
Der First Vienna FC 1894 hat auf einen Protest gegen die erstinstanzliche Lizenzverweigerung verzichtet, die Zulassung wurde bereits vom Senat 5 erteilt.
Innerhalb von acht Tagen kann Klage beim Ständig Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Die Entscheidung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts bzw. Meldung an UEFA sollte spätestens Ende Mai 2024 folgen.