Die österreichische Bundesliga hat das Lizenzierungsverfahren angesichts der Coronakrise angepasst.
"Die finanziellen Kriterien für das Lizenz- und Zulassungsverfahren 2020/21 wurden - analog zu den Vorgaben der UEFA auf europäischer Ebene - ausgesetzt. Das heißt, die finanzielle Leistungsfähigkeit wird für die Erteilung der Lizenzen für die kommende Saison nicht bewertet, die weiteren rechtlichen, sportlichen und infrastrukturellen Kriterien bleiben unverändert", erklärt die Liga.
Zudem verschieben sich die zeitlichen Abläufe und Fristen nach hinten. Am 15. Mai wird ein erstinstanzliches Urteil erwartet.
Eine der wichtigsten Neuerungen: Wenn ein Klub in einen finanzielle Notlage gerät, kann der Verein trotz eines Sanierungsverfahrens in der darauffolgenden Saison in der Spielklasse bleiben, muss also nicht zwangsabsteigen.
(Artikel wird unter dem Video fortgesetzt)
Aus Gründen der sportlichen Fairness treten stattdessen folgende Sanktionen und wirtschaftliche Auflagen im Falle eines Sanierungsverfahrens in Kraft:
- 6 Punkte Abzug in der folgenden Saison.
- Keine entgeltlichen Transfers für die Kampfmannschaft in den zwei folgenden Transferfenstern – ablösefreie Spieler können verpflichtet werden.
- Obergrenze für Personalkosten in den folgenden zwei Saisonen. Diese wird gemäß den jeweiligen sportlichen Personalkosten der Saison 2019/20 festgelegt.
- Keine Teilnahme an einem UEFA-Bewerb in der folgenden Saison.
- Kein Aufstieg von der HPYBET 2. Liga in die Tipico Bundesliga in der aktuellen Saison.
Jeder Verstoß gegen eine dieser Auflagen kann mit einem weiteren Abzug von jeweils bis zu 3 Punkten in der laufenden Saison sanktioniert werden.