In der 28. Runde der Admiral Bundesliga standen abermals VAR-Entscheidungen zur Diskussion.
Einerseits wurden die Gemüter der Verantwortlichen von Austria Klagenfurt erhitzt. Im Heimspiel gegen den LASK fälschte Stojkovic eine Klagenfurter Flanke mit dem rechten Arm ab. Schiedsrichter Alain Sadikovski schaute sich die betreffende Szene zwar auf dem Monitor an, sprach den Kärntnern im Endeffekt aber keinen Elfmeter zu.
In der Folge sah Klagenfurt-Coach Peter Pacult Gelb, Geschäftsführer Sport Matthias Imhof wurde mit Rot auf die Tribüne geschickt und im Nachhinein mit einer Geldstrafe sowie Sperre belegt (alle Infos >>>).
Am Mittwoch hält der VAR im Rückblick der 28. Runde fest: Es hätte Elfmeter für Austria Klagenfurt geben müssen.
Rapid-Strafstoß war ungerechtfertigt
Die zweite Fehlentscheidung betrifft das Spiel zwischen Red Bull Salzburg und Rapid Wien.
Nach etwas mehr als einer Stunde bekamen die Wiener nach einem vermeintlichen Handspiel einen Elfmeter zugesprochen. Spielleiter Manuel Schüttengruber lief für den VAR-Check zum Bildschirm und bestätigte seine Entscheidung. Burgstaller verwertete und stellte aus Sicht der Grün-Weißen auf 1:2.
Doch auch diese Szene wurde falsch bewertet. In betreffender Situation hätte es keinen Elfmeter für Rapid geben dürfen.
Die betreffenden Rückblicke im Detail:
SK Austria Klagenfurt vs. LASK
Minute 16 – Check Strafstoß
Klagenfurt greift über die linke Seite an, der Spieler setzt zur Flanke an und der Ball wird am Weg Richtung Elferpunkt durch einen LASK-Verteidiger mit zur Seite gestreckter rechter Hand/Arm geblockt bzw. abgefälscht. Der Schiedsrichter lässt weiterspielen. Der VAR empfiehlt diesem einen On-Field-Review. Der Schiedsrichter entscheidet nach Betrachtung der Szene am Bildschirm auf keine Strafbarkeit und setzt das Spiel mit Einwurf fort. In dieser Situation hat der Spieler ungerechtfertigterweise seinen Körper vergrößert und die richtige Entscheidung aus regeltechnischer Sicht hätte Strafstoß gelautet.
FC Red Bull Salzburg vs. SK Rapid
Minute 66 – Check Strafstoß
Ein hoher Ball kommt von der linken Seite in den Strafraum der Salzburger. Ein Verteidiger springt mit unnatürlicher Handhaltung Richtung Ball. Unmittelbar dahinter befindet sich ein weiterer Salzburger, der sich in dieser Szene ebenso Richtung Spielgerät bewegt. Der Schiedsrichter nimmt nun am Feld aus seiner Stellung wahr, dass der zweite Spieler den Ball an die unnatürlich hohe Hand bekommt und entscheidet auf Strafstoß. Gleichzeitig teilt er dies dem VAR weisungsgemäß verbal mit. Dieser erkennt aber anhand der TV-Bilder, dass der genannte Spieler den Ball gar nicht mit der Hand/Arm berührt und empfiehlt aus diesem Grund einen On-Field-Review. Bei diesem erkennt nun der Schiedsrichter, dass entgegen seiner ersten Wahrnehmung der dahinter befindliche Spieler den Ball letztlich auch am Oberarmbereich berührt hat und blieb dadurch bei seiner Entscheidung.
Obwohl dieser Spieler den Ball zwar auch im Achselbereich berührt hat, dies jedoch aus einer absolut fußballtypischen Sprungbewegung resultiert und damit zu rechtfertigen ist, hätte der Strafstoß aus regeltechnischer Sicht zurückgenommen werden müssen.