Die Fußball-Bundesliga hat am Donnerstag beim Senat 1 ein Verfahren gegen den LASK wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay eingeleitet. Den Linzern wird vorgeworfen, Mannschaftstrainings durchgeführt zu haben. Derzeit sind aufgrund der Corona-Vorgaben nur Einheiten in Kleingruppen unter Beachtung der Abstandsregeln erlaubt.
Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:
a) Ermahnung; b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen; c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr; d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro; e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit; f) Abzug von Punkten; g) Wettbewerbsausschluss; h) Zwangsabstieg; i) Ausschluss aus dem Verband.