Die österreichische Bundesliga hat ihre Lizenz-Urteile für die kommende Saison 2022/23 in der Admiral Bundesliga und der Admiral 2. Liga veröffentlicht.
In erster Instanz keine Lizenz erhält die Wiener Austria für die Bundesliga. In der 2. Liga wird dementsprechend auch den Young Violets die Zulassung verweigert. Ebenfalls keine Zulassung für die 2. Liga erhalten der FC Wacker Innsbruck und überraschend auch der SKN St. Pölten.
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Die Austria muss zudem, sollte sie die Lizenz doch noch erhalten, in der kommenden Saisonen einen Abzug von vier Punkten und eine Geldstrafe in der Höhe von 20.000 Euro hinnehmen, weil sie den Jahresabschluss nicht fristgerecht übermittelt hat.
Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Klubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.
Bundesliga-Lizenzen für Lustenau, FAC und GAK
Mit Austria Lustenau und dem FAC - sowie dem praktisch chancenlosen GAK - haben drei Klubs aus der 2. Liga auch die Bundesliga-Lizenz erhalten.
Ein Fix-Absteiger aus der 2. Liga steht bereits fest. Der FC Juniors OÖ hat Anfang der Woche angekündigt, freiwillig auf eine Zulassung zu verzichten und den Gang in den Amateurfußball anzutreten.
Von den vier Regionalligisten, die um eine Lizenz angesucht haben, waren mit der Vienna, Stripfing, den Sturm Amateuren und Hertha Wels allesamt erfolgreich.
Der Überblick:
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, LASK, RZ Pellets WAC, WSG Tirol, TSV Egger-Glas Hartberg, SV Guntamatic Ried, CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, SK Austria Klagenfurt.
Lizenz erteilt für aktuelle Zweitligisten: Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich), spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell)
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Zulassung erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC (Regionalliga Ost), SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte).
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich) & Young Violets Austria Wien, spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell).
Sanktionen
FK Austria Wien (sofern Lizenz/Zulassung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens noch erteilt wird): Vier Punkte Abzug für die kommende Saison 2022/23 + 20.000 Euro Geldstrafe für Fristverzug betr. geprüftem Jahresabschluss
Der weitere Ablauf:
Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Donnerstag, den 21. April 2022.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen ... sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Mittwoch, 27. April 2022 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
Protestfrist: Donnerstag, 21. April 2022
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Mittwoch, 27. April 2022
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2022.