Die Trainings-Verstöße des LASK ziehen harte Konsequenzen nach sich!
Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga hat den LASK am Donnerstag zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Das Urteil wurde wegen Verstößen gegen den Grundgedanken des Fairplay ausgesprochen. Die Linzer hatten vor wenigen Wochen verbotenerweise Mannschaftstrainings durchgeführt.
Durch das Urteil rutscht der LASK von Platz eins auf Platz zwei, der Rückstand auf den neuen Spitzenreiter Red Bull Salzburg beträgt zehn Runden vor Schluss drei Zähler. Der LASK kündigte nach Bekanntgabe der Bundesliga umgehend einen Einspruch gegen die Entscheidung an.
Als nächste Instanz urteilt das Protestkomitee, danach wäre noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht denkbar.
Neue Tabelle der Meistergruppe | |||||||
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1. | Red Bull Salzburg | 22 | 14 | 6 | 2 | 74:26 | 24 Pkt. |
2. | LASK | 22 | 17 | 3 | 2 | 50:20 | 21 Pkt. |
3. | SK Rapid Wien | 22 | 11 | 7 | 4 | 47:26 | 20 Pkt. |
4. | Wolfsberger AC | 22 | 11 | 5 | 6 | 50:27 | 19 Pkt. |
5. | SK Sturm Graz | 22 | 9 | 5 | 8 | 37:28 | 16 Pkt. |
6. | TSV Hartberg | 22 | 8 | 5 | 9 | 36:50 | 14 Pkt. |
Endgültiges Urteil erst in drei Monaten?
Senat-1-Mitglied Johannes Wutzlhofer bezeichnet das Urteil als angemessen angesichts der Tatsache, dass der LASK entgegen der Vereinbarung der Bundesligisten zumindest vier Mannschafstrainings abgehalten habe - zu einem Zeitpunkt, als nur Kleingruppentrainings ohne Körperkontakt erlaubt waren.
Diese Aktion sei als "massives Foul innerhalb der Fußball-Familie" empfunden worden. "Man muss schon sehen, dass es eine bestimmte Vorbildwirkung gibt, die die Fußballer in der Bevölkerung haben", meinte Wutzlhofer.
Das Urteil soll dem LASK in der Langfassung noch in dieser Woche zugestellt werden, danach haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen, und damit wäre auch der Liga-interne Instanzenzug abgeschlossen.
Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde.
Das endgültige Urteil dürfte laut Liga-Angaben noch zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen - daher könnten der Meister und auch die Europacupstarter erst weit nach Saisonende feststehen.
(Text wird unter dem Video fortgesetzt)
Punkteabzug gilt auch für Grunddurchgang
LASK-Präsident und Bundesliga-Aufsichtsratsmitglied Siegmund Gruber wusste nach eigenen Angaben nichts von den verbotenen Mannschaftstrainings, die durch ein heimlich angefertigtes Video aufgedeckt wurden.
Ob dem Oberösterreicher dennoch so wie dem eingeweihten Vize-Präsident Jürgen Werner sowie Trainer Valerien Ismael eine Sanktion droht, ist noch offen. Falls es eine Anzeige gebe, werde diesbezüglich ermittelt, sagte der Senat-1-Vorsitzende Manfred Luczensky. Laut Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer warte man in dieser Angelegenheit vorerst zu.
Über das genau Strafmaß hatte zunächst Verwirrung geherrscht. Noch bevor es Informationen seitens der Liga gab, berichtete der LASK von einem Abzug von zwölf Punkten vor der Punkteteilung und einer Geldstrafe von 75.000 Euro. Wenig später präzisierte die Liga: Das Sechs-Punkte-Minus würde auch für die Abschlusstabelle des Grunddurchgangs gelten, sollte die Meisterschaft nicht fertiggespielt werden.
In diesem Fall wäre Red Bull Salzburg aufgrund der besseren Tordifferenz auf Platz eins. Außerdem gab Luczensky bekannt, dass die 75.000-Euro-Pönale entfällt, wenn der LASK 50.000 Euro an einen ÖFB-Hilfsfonds für heimische Vereine überweist.