Jener 23-Jährige, der am frühen Morgen des 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen fatalen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte - der Sportler erlitt dabei schwere Kopfverletzungen - wird dafür am 27. März am Landesgericht zur Verantwortung gezogen.
Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA am Freitagabend nach entsprechenden Medienberichten den Prozesstermin.
Die Staatsanwaltschaft hat den ursprünglichen Verdacht in Richtung absichtlicher schwerer Körperverletzung (§ 87 StGB) fallen gelassen. Eingebracht wurde ein Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung (§ 84 Absatz 4 StGB).
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe mit dem Faustschlag fahrlässig eine schwere Gesundheitsschädigung bewirkt. Burgstaller hatte einen Schädelbasisbruch erlitten. Strafdrohung: sechs Monate bis maximal fünf Jahre Haft.
Verhandlung auf zwei Stunden anberaumt, Burgstaller als Zeuge geladen
Die Verhandlung ist auf zwei Stunden anberaumt. Burgstaller ist als Zeuge geladen, wobei der Richter davon ausgeht, dass er dieser auch nachkommen wird, sollten dem nicht gesundheitliche Gründe entgegen stehen.
Der Stürmer, der mehrere Tage in einem Spital stationär behandelt werden musste, ist fußballerisch nach wie vor nicht einsatzfähig.
Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es nicht.
Burgstallers Freundin hatte um 6.00 Uhr vor der Disco den 23-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten. Daraus entwickelte sich ein Gespräch, die beiden Männer sollen sich über den Dialekt der Frau - sie stammt aus Oberösterreich - belustigt haben. Der Begleiter des 23-Jährigen schenkte der jungen Frau außerdem eine Rose, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abkaufte.
Schlag traf Burgstaller am Kinn
Daraufhin soll Burgstaller der Gruppe näher getreten sein, zwischen dem Fußballer und dem 23-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung. In weiterer Folge versetzte der 23-Jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser, was auf Videomaterial aus einer Überwachungskamera dokumentiert ist.
Der Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 23-Jährige versetzte dem Kicker darauf einen Faustschlag, der diesen am Kinn traf.
Dass es sich bei dem Geschlagenen um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war dem 23-Jährigen angeblich nicht bewusst. Der Vater des Angeklagten ist allerdings Rapid-Fan.
Burgstaller stürzte infolge des Faustschlags zu Boden und prallte - ohne sich abzustützen - mit dem Kopf auf dem harten Untergrund auf. Der Angreifer, der bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist, war bis zu dem Vorfall nicht als Gewalttäter in Erscheinung gelegen. Er war nicht polizeibekannt und weist keine Vorstrafen auf.