Während Jérome Boateng mit dem LASK in Rumänien weilt, wurde am Berliner Kammergericht ein Urteil bezüglich fünf Aussagen des Abwehrspielers über seine verstorbene Ex-Freundin, Kasia Lenhardt, gefällt.
Die Aussagen, die die Ex-Partnerin des nunmehrigen LASK-Spielers in ein negatives Licht rückten, seien rechtlich zulässig, entschied das Gericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien "nicht derart schwerwiegend", dass sie untersagt werden müssten, so der Richter in der Urteilsbegründung.
"BILD"-Interview löste Rechtsstreit aus
Die Mutter von Kasia Lenhardt hatte die Unterlassungsklage eingereicht. Im November 2022 hatte das Berliner Landgericht Boateng eine Aussage untersagt, dieses Mal fällt das Urteil zugunsten des Fußballprofis aus.
Boateng hatte kurz nach der Trennung von Lenhardt in einem Interview mit der "BILD" unter der Überschrift "Meine Ex wollte mich zerstören" über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen würden das Lebensbild ihrer Tochter verfälschen. Die Anwältin des Fußballprofis erklärte vor Gericht, Boateng bedauere das Interview.