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FIFA-Transfersperre für SKN St. Pölten bleibt

Der SKN will sich die Behandlung der FIFA nicht gefallen lassen.

 FIFA-Transfersperre für SKN St. Pölten bleibt Foto: © GEPA

Die von der FIFA über den SKN St. Pölten verhängte Transfersperre bleibt laut einer Aussendung der Niederösterreicher weiterhin aufrecht.

Der Bundesligist darf damit in der am Mittwoch zu Ende gehenden Wintertransferzeit keine Spieler verpflichten. Die Sperre umfasst sowohl das Profi-Team, als auch alle Nachwuchs-Mannschaften.

Grund für die Sperre sind Aussagen von Ex-SKN-Profi Alhassane Keita. Der Stürmer aus Guinea versicherte und bestätigte den Niederösterreichern laut deren Angaben zum Zeitpunkt der Verpflichtung im August 2016, keinen laufenden Vertrag bei einem anderen Klub zu haben.

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Der abgebende Verein aus Zypern, Ermis Aradippou, erstattete jedoch Anzeige bei der FIFA, da Keita zum Zeitpunkt des Wechsels angeblich doch noch einen Kontrakt auf der Mittelmeer-Insel hatte.

Keita belastete St. Pölten

Im Verfahren bei der FIFA im Zuge seiner im Jänner 2017 erfolgten Entlassung bei St. Pölten dürfte Keita dann behauptet haben, der SKN habe ihn zum Vertragsbruch angestiftet, was vom Bundesligisten entschieden zurückgewiesen wird.

"Dies ist eine Unwahrheit, die (bisher) nicht widerlegt werden konnte, weil man laut Rechtsmeinung beweisen müsste, dass man etwas nicht getan hat", hieß es in der Club-Mitteilung.

Vereins-Anwalt Anton Hintermeier sieht die Problematik in der sogenannten Beweislastumkehr, welche die FIFA in Fällen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung in Folge des Bosman-Urteils zur Anwendung bringt. Dies bedeutet im Fall Keita, dass St. Pölten beweisen muss, am Vertragsbruch des Spielers nicht beteiligt gewesen zu sein beziehungsweise den Spieler nicht dazu verleitet zu haben.

"Mit dieser Regelung wurde allerdings auch in Kauf genommen, dass dadurch der fundamentale Rechtsgrundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' in sein Gegenteil verkehrt wurde", sagte Hintermeier.

SKN geht vor das CAS

Der SKN wird diesen Fall demnächst vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) bringen, wie General Manager Andreas Blumauer erklärte. "Die gegenwärtige Situation ist für uns selbstverständlich sehr enttäuschend, da wir uns in Zusammenhang mit dieser Thematik nichts zuschulden haben kommen lassen. Wir werden jetzt aber weiter versuchen, damit entsprechend ruhig umzugehen und überlegt die nächsten Schritte setzen."

Keitas Verpflichtung im August 2016 sei völlig unbedenklich abgelaufen, die FIFA habe eine Spielgenehmigung erteilt. "Mit unrichtigen und belastenden Aussagen in diesem Zusammenhang konnte niemand rechnen. Wir sind bestrebt, mit nationalen und internationalen Anwälten diese für den Club unangenehme Situation im Hinblick auf den gesamten Verein möglichst rasch zu bereinigen", betonte Blumauer.

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