Die Bundesliga verhängt gegen den SK Rapid Wien nach den Vorfällen im Wr. Derby gegen die Austria folgende Strafe:
Der Strafsenat verurteilt die Wiener zu einer unbedingten Sperre beider Hintertortribünen im Allianz Stadion für ein Spiel plus eine Partie bedingt auf zwölf Monate. Die Auswärtsektoren sind davon ausgenommen. Zudem erhalten die Grün-Weißen eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Rapid hat die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Austria muss wegen missbräuchlicher Verwendung von Pyrotechnik eine Geldstrafe in der Höhe von 3.500 Euro zahlen.
Rapids 100.000 Euro Geldstrafe umfasst je 25.000 Euro für das Werfen von Gegenständen in der 6. und 26. Minute, 45.000 Euro für das unbefugte Betreten des Rasens von zwei Personen in der Schlussphase und 5.000 Euro wegen unerlaubter Pyrotechnik.
Urteilsbegründung der Bundesliga:
"Der Senat 1 hat sich die Beschlussfassung nicht leicht gemacht. Aufgrund der Schwere der Vergehen und der gehäuften Anzahl an Vorfällen in den vergangenen Jahren galt es, ein deutliches Zeichen zu setzen. Es kann nicht sein, dass ein gegnerischer Spieler Angst um seine körperliche Unversehrtheit haben muss, wenn er zum Eckball antritt oder zwei Personen das Spiel bei einem Angriff der gegnerischen Mannschaft stören. Wir haben uns dazu entschieden, beide Hintertortribünen sowie die angrenzenden Ecken zu sperren, um die Bildung eines alternativen Fansektors zu verhindern, wie es bereits in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Sanktion gegen den SK Rapid Wien passiert ist."
"Dies insbesondere auch aus dem sicherheitstechnischen Aspekt, dass sich der Bereich gegenüber des Fansektors des SK Rapid direkt neben dem Gästesektor befindet. Dass ein Spiel der Sperre auf Bewährung ausgesetzt wird, soll insbesondere präventiven Charakter haben und weitere Vorfälle verhindern."
Rapid nimmt Stellung
Die Hütteldorfer reagieren auf das Urteil und melden sich via Presseaussendung: "Das Aussprechen einer Strafe war nach den Vorfällen zu erwarten und müssen wir vorerst zur Kenntnis nehmen. Auch im Hinblick auf die angekündigten Regressforderungen gegenüber jenen derzeit 13 Personen, die nach dem Spiel zweifelsfrei identifiziert wurden, ist es hilfreich, die sogenannte "Langform" der ausführlich begründeten schriftlichen Entscheidung zu kennen. Die Langform (auch genannt Langbeschluss) wird dann ausgeführt, wenn der betroffene Verein diese innerhalb von drei Tagen anfordert. Dies ist bereits direkt nach Ende der Verhandlung erfolgt. Das nächste Heimspiel am kommenden Samstag gegen den SK Sturm Graz ist auf alle Fälle definitiv davon noch nicht betroffen."
"Die unbedingte Sperre wird ab der verbandsinternen Rechtskraft (und damit nach Ausfertigung des Langbeschlusses sowie weiteren möglichen verbandsinternen Verhandlungen) rechtswirksam. Ob nach dem Erhalt der schriftlichen Entscheidung ein Rechtsmittel, sprich Protest, eingebracht wird, wird von Seiten der Verantwortlichen des SK Rapid in weiterer Folge klubintern besprochen und entschieden, ist aber aufgrund der Höhe der finanziellen Auswirkungen mehr als wahrscheinlich."
"Der SK Rapid möchte abschließend noch einmal betonen, Vorkommnisse wie beim Wiener Derby abzulehnen, nicht zuletzt, da ein solches Verhalten nicht mit dem Leitbild des Vereins vereinbar ist."