Wer soll künftig die Interessen der Fußballer vertreten? Mit dieser Frage hat sich das beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt am Montag zu beschäftigen.
Dabei geht es darum, wer künftig die Kollektivvertragsfähigkeit haben soll. Der Verein "VdF - Die Spielervereinigung" beantragte Mitte April – nach Auseinandersetzungen mit der Gewerkschaft younion – die Kollektivvertragsfähigkeit.
VdF-Vereinsobmann Baumgartner sieht Kriterien als erfüllt an
Die Verhandlung ist für Montagvormittag angesetzt, wobei Arbeitgebervertreter sowie Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbundes als Arbeitnehmervertreter mit einem Senatsvorsitzenden entscheiden müssen, ob der VdF die Kriterien erfüllt.
"Die Vertreter haben nur zu entscheiden, ob die Kollektivvertragsfähigkeit gegeben ist – unabhängig von ihrer Position", merkte VdF-Vereinsobmann und Ex-Fußballer Gernot Baumgartner im Gespräch mit der APA an.
Die Kriterien sehe er als erfüllt an. Schließlich trete der Verein für bessere Arbeitsbedingungen der Spieler ein, die freiwillig Mitglieder des VdF sind. Die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen erfolge in einem größeren fachlichen und räumlichen Wirkungsbereich.
Zudem vertrete man deutlich mehr Spieler als die Gewerkschaft – sowohl bei der Bundesliga als auch bei den anderen Vereinen. Der VdF sei gegenüber der Österreichischen Fußball Liga (ÖFBL) unabhängig und erfülle damit ein weiteres Kriterium. Zudem sei der VdF Mitglied bei der weltweiten Vertretung der Profifußballer, der FIFPro und erfülle damit auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Präzedenzfall möglich
Die Gewerkschaft younion hingegen verwies in einer Aussendung am Donnerstag darauf, dass der ÖFBL bereits Kollektivverhandlungen mit der Gewerkschaft zugestimmt habe.
Für Baumgartner kein Wunder: "Die Gewerkschaft hat mit der geringen Mitgliederzahl kein Druckmittel gegenüber dem ÖFBL – natürlich will der ÖFBL mit dem schwächeren Arbeitnehmervertreter verhandeln", so der Ex-Fußballer.
Dennoch gibt sich younion-Gewerkschafter Thomas Pichlmann gelassen: Es spieße sich in mehreren Punkten, teilte er im Gespräch mit der APA mit. "Wir haben bisher alles erledigt. Warum soll das jetzt geändert werden?" Daher gehe er davon aus, dass die younion weiterhin alleine die Kollektivvertragsfähigkeit für die Spieler haben werde.
Ergebnis dieser Verhandlung könnte aber auch sein, dass nicht nur einer Partei, sondern sowohl der Gewerkschaft als auch dem VdF die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen wird. Oder der Streit geht in die Verlängerung.
Sollte dem Verein die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen werden, könnte dies als Präzedenzfall für andere Berufsgruppen herangezogen werden.