In die Frage um eine mögliche Strafe für den LASK nach dessen verbotenen Mannschaftstrainings kommt Bewegung. Schon in der kommenden Woche setzt der Senat 1 der Bundesliga einen ersten Verhandlungstermin fest.
Am Mittwoch, dem 27. Mai, wird die Abschätzung der Faktenlage erfolgen. Betont wird, dass aufgrund des Akten-Umfangs noch kein Urteil zu erwarten sein wird. Über den weiteren Verlauf wird in der Folge informiert.
Eine erstinstanzliche Urteilsverkündung wird beizeiten in einer Pressekonferenz erfolgen.