Der LASK preschte als erstes Team vor und startete bereits am Montag in den Trainingsbetrieb.
Die strengen Vorkehrungen im Bezug auf das Coronavirus und das dadurch erlaubte Kleingruppen-Training brachte für die Bundesligisten einige organisatorische Hürden mit sich.
Dabei verstießen die Linzer jedoch gegen eine entscheidende Corona-Regel. Während Top-Teams wie RB Salzburg oder auch der SK Rapid sämtliche externe Besucher wie etwa Medien vom Trainingsgelände ausschlossen, fand der Auftakt auf der Linzer Gugl vor 40 geladenen Journalisten und Kamerateams statt.
Nur Spieler, Trainer und Betreuer seien vom Betretungsverbot für Sportstätten ausgenommen, was auf Kritik seitens der Liga-Rivalen trifft, die davon Abstand nahmen. Ein Vergehen, auf das selbst die Bundesliga mit einer eigenen Presseaussendung verweist und eine ergänzende Information bezüglich der Sportstätten-Verordnung BGBL II 162/2020 in Erinnerung ruft.
"Nach Auskunft des Ministeriums gestattet die Verordnung, die die Ausnahme des Betretungsverbotes von Sportstätten durch SpitzensportlerInnen regelt, nicht die Anwesenheit von MedienvertreterInnen. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass die Anwesenheit und mediale Berichterstattung von Trainings damit derzeit leider nicht möglich ist", heißt es von der Bundesliga.
Der LASK rechtfertigte für das Vorgehen, war aber gleichermaßen auch der Vorreiter auf dem Gebiet des Kleingruppentrainings. "Wir haben uns bei unserem Vorgehen etwas gedacht, mit Hausverstand gehandelt", erklärte LASK-Präsident Siegmund Gruber,, der auf Schutzmasken, Meter-Abstände, Bodenmarkierungen und eine zeitliche Begrenzung verwies, um den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. So hätte man ein unkontrolliertes Vorgehen bei Interviews vermieden.