Insgesamt 33 Klubs haben sich für die Lizenzen bzw. Zulassungen für die Saison 2023/24 in der Admiral Bundesliga und der Admiral 2. Liga beworben. Nun hat der Senat 5 der Bundesliga seine erstinstanzliche Entscheidung getroffen.
Der große Verlierer der Lizenz-Erteilung ist wieder einmal der FK Austria Wien. Den Veilchen wird zum dritten Mal in Folge in erster Instanz die Lizenz verweigert.
Sonst dürfen sich alle Bundesliga-Klubs und auch alle aufstiegswilligen Zweitligisten - Blau-Weiß Linz, Admira, GAK, FAC und St. Pölten - über die Lizenzen freuen.
Stripfing ohne Lizenz, Verfahren gegen BW Linz
Von den Regionalliga-Klubs wird Ostligist Stripfing die Lizenz vorerst verweigert.
Insgesamt gibt es für beide Ligen in erster Instanz genügend Lizenzen und Zulassungen, um sie in der kommenden Saison wie geplant zu starten. Wer in erster Instanz keine Lizenz erhalten hat, kann innerhalb von acht Tagen Protest erheben.
Zudem gibt die Bundesliga bekannt, dass ein Verfahren gegen den FC Blau-Weiß Linz eingeleitet wird. "Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betreffend Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen", so die Begründung der Liga.
ÜBERSICHT:
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Sturm Graz, WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SCR Altach, SV Ried, TSV Hartberg, SC Austria Lustenau.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell)
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.
Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Lafnitz, FC Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Amstetten, SK Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)
Weiterer Ablauf
Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Freitag, den 21. April 2023.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: "Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig."
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Donnerstag, 27. April 2023 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
Wichtige Daten
Protestfrist: Freitag, 21. April 2023
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Donnerstag, 27. April 2023
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2023