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Lizenz verweigert! LASK: "Unbegreiflich und willkürlich"

Dem LASK wird von der Bundesliga aufgrund des Trainerwechsels in erster Instanz die Lizenz verweigert. Die Linzer toben und legen Protest ein.

Lizenz verweigert! LASK: Foto: © GEPA

Alle Erstligisten mit Ausnahme des LASK haben in erster Instanz die Lizenz für die Bundesliga 2024/25 erhalten.

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Bei dem Linzern wurden wegen des kürzlich erfolgten Trainerwechsels Bedenken angemeldet. Der LASK fühlt sich indes keines Fehlverhaltens für schuldig und kündigt Protest an.

"Wir haben sämtliche formaljuristische Vorschriften der Bundesliga vollumfänglich und zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Nach der Benennung des neuen Trainerteams um Thomas Darazs und Maximilian Ritscher hat Darazs als Inhaber der UEFA-Pro-Lizenz das Amt des Cheftrainers übernommen, was wir umgehend bei der Liga gemeldet haben. Es ist daher völlig unbegreiflich und willkürlich, dass der Senat 5 eine solche Entscheidung getroffen hat. Da wir jegliche Anforderungen erfüllen, gehen wir fest davon aus, die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten", erklärt Geschäftsführer Sport Radovan Vujanovic

Verwirrung um Ritscher und Darazs

Der LASK hatte sich am Mittwoch vom bisherigen Cheftrainer Thomas Sageder getrennt und mit Maximilian Ritscher und Thomas Darazs zwei interimistische Nachfolger präsentiert. Davon ist nur Darazs im Besitz der nötigen Lizenz.

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"Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit UEFA-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben", heißt es in einer LASK-Aussendung.

"Der Senat 5 gelangte offensichtlich ausschließlich aufgrund der Anwesenheit von Maximilian Ritscher bei der Pressekonferenz am Mittwoch dennoch zur Auffassung, dem LASK anders als in den vergangenen Jahren infolge des Trainerwechsels die Lizenz in erster Instanz nicht zu erteilen", heißt es weiter.

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Klubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben - die Frist endet heuer am Montag, den 22. April.

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.


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