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Die Lizenzen sind da!

Die Lizenz-Entscheidungen für die Admiral Bundesliga und die Admiral 2. Liga sind da. Nicht alle Klubs haben in 1. Instanz die Lizenz erhalten.

Die Lizenzen sind da! Foto: © GEPA

Insgesamt 36 Klubs haben sich für die Lizenzen bzw. Zulassungen für die Saison 2024/25 in der ADMIRAL Bundesliga und der ADMIRAL 2. Liga beworben.

Nun hat der Senat 5 der Bundesliga seine erstinstanzliche Entscheidung getroffen.

Von den Bundesliga-Klubs wird als einzigem dem LASK die Lizenz aufgrund des am Mittwoch vollzogenen Trainerwechsels verweigert. 

"Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit UEFA-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben. Infolgedessen ist diese Entscheidung für den LASK in keiner Weise nachzuvollziehen, weshalb umgehend Protest eingelegt wird", heißt es vom LASK in einer ersten Stellungnahme. 

Lizenz verweigert! LASK: "Unbegreiflich und willkürlich" >>>

Wiener Austria darf aufatmen

Die Wiener Austria wurde die Lizenz unter der Auflage von aktualisierten Zukunftsinformationen und monatlicher Berichterstattung über die wirtschaftliche Situation hingegen erteilt. 

Aus der 2. Liga wurde folgenden Vereinen die Lizenz für die Bundesliga verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz Weiss Bregenz (personell), DSV Leoben GGMT Revolution (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich). 

ÜBERSICHT:

ADMIRAL Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, SK Rapid, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Berichterstattung über die wirtschaftliche Situation), SK Austria Klagenfurt (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), RZ Pellets WAC, SC Austria Lustenau (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), WSG Tirol, TSV Egger Glas Hartberg (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), CASHPOINT SCR Altach, FC Blau-Weiß Linz.

Lizenz verweigert: LASK (personell)

Zulassung erteilt: LASK

 

ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: SV Guntamatic Ried (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), Grazer AK 1902, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), FAC Wien, FC Flyeralarm Admira.

Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz Weiss Bregenz (personell), DSV Leoben GGMT Revolution (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich)

Zulassung erteilt: SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, First Vienna FC 1894, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, KSV 1919, Schwarz Weiss Bregenz; ASK Voitsberg (Regionalliga Mitte), SC Imst 1933 (Regionalliga West)

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II (Regionalliga Ost)

Zulassung verweigert: FC Mohren Dornbirn 1913 (finanziell), DSV Leoben GGMT Revolution (finanziell), SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell), Kremser SC (Regionalliga Ost; sportlich, personell, finanziell und infrastrukturell), Welser Sportclub Hertha (Regionalliga Mitte; infrastrukturell), SV Austria Salzburg (Regionalliga West; personell, infrastrukturell), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte)

Zulassungsantrag zurückgezogen: Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost)

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender vom Senat 5, erklärt: "Der Lizenzierungs- und Zulassungsprozess war von einigen unterschiedlich gelagerten Fällen geprägt, die es dem zuständigen Senat 5 nicht einfach gemacht haben, Entscheidungen zu treffen. Erfreulich ist jedoch, dass einerseits die Klubs durch ihre Vorarbeit und andererseits auch die vorgenommenen Klarstellungen in den Bestimmungen, im Vergleich zu den Vorjahren für eine höhere Qualität in den Antragsunterlagen gesorgt haben."

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, den 22. April 2024.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: "Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig."

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April 2024 getroffen und damit das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen sein.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Wichtige Daten

Protestfrist: Montag, 22. April 2024

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Montag, 29. April 2024

Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids

Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2024



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