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Die Lizenzen sind da!

Die Lizenz-Entscheidungen für die ADMIRAL Bundesliga und die ADMIRAL 2. Liga sind da. Nicht alle Klubs haben in 1. Instanz die Lizenz erhalten.

Die Lizenzen sind da! Foto: © GEPA

Insgesamt 35 Klubs haben sich für die Lizenzen bzw. Zulassungen für die Saison 2025/26 in der ADMIRAL Bundesliga und der ADMIRAL 2. Liga beworben.

Nun hat der Senat 5 der Bundesliga seine erstinstanzliche Entscheidung getroffen.

Von den Bundesliga-Klubs wird als einzigem Austria Klagenfurt aufgrund finanzieller Bedenken die Lizenz verweigert. Die Wiener Austria erhält sie mit einer Finanzauflage. 

Klagenfurt hat bereits Einspruch gegen die Entscheidung angekündigt. "Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv gearbeitet, sämtliche Unterlagen eingereicht und sind der festen Überzeugung, alle Kriterien für die Lizenzerteilung zu erfüllen. Wir gehen daher davon aus, dass die nächste Instanz zu einer positiven Entscheidung kommen wird", sagt Peer Jaekel, Geschäftsführer der Austria Klagenfurt.

St. Pölten erhält Lizenz, Punkteabzug für Bregenz

Aus der 2. Liga wurde dem First Vienna FC und Schwarz-Weiß Bregenz die Lizenz für die Bundesliga verweigert, St. Pölten muss Auflagen erfüllen. Bregenz startet in der kommenden Saison mit drei Minuspunkten und müssen zudem 20.000 Euro Strafe bezahlen, weil sie den Jahresabschluss zu spät abgegeben haben.

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ÜBERSICHT:

ADMIRAL Bundesliga

Lizenz erteilt: SK Puntigamer Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, LASK, SK Rapid, TSV Egger Glas Hartberg, RZ Pellets WAC, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), FC Blau-Weiß Linz, CASHPOINT SCR Altach, WSG Tirol, Grazer AK 1902.

Lizenz verweigert: SK Austria Klagenfurt (finanziell*)

*Über mögliche Sanktionen gegen SKA wird erst bei Feststehen der endgültigen Ergebnisse des Lizenz- und Zulassungsverfahren im weiteren Instanzenzug entschieden.

 

ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: SC Austria Lustenau, SV Guntamatic Ried, FAC Wien, Admira Wacker, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen).

Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz-Weiss Bregenz (infrastrukturell)

Zulassung erteilt: First Vienna FC 1894, FC Liefering, SV Horn, SV Licht-Loidl Lafnitz, Schwarz-Weiss Bregenz (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), KSV 1919, SV Stripfing, SKU Ertl Glas Amstetten, ASK Voitsberg, SV Klöcher Bau Oberwart (Regionalliga Ost), FC Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SV Austria Salzburg (Regionalliga West), SC Imst 1933 (Regionalliga West)

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte), WAC Amateure (Regionalliga Mitte)

Lizenzantrag zurückgezogen: KSV 1919

Als Sanktion für die verspätete Abgabe des geprüften Jahresabschlusses wird gegen Schwarz-Weiss Bregenz ein Abzug von drei Punkten in der kommenden Saison 2025/26 sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt.

 

Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Wie auch in den Vorjahren hat der Senat 5 die Lizenzanträge von Klubs der ADMIRAL Frauen Bundesliga für die Teilnahme an den UEFA-Frauen-Klubwettbewerben behandelt.

Lizenz erteilt: spusu SKN St. Pölten Rush, CASHPOINT SCR Altach, FK Austria Wien, First Vienna FC, SK Sturm Graz

Vertraulichkeitsverpflichtung: Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden. 

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben, die Frist endet heuer – aufgrund eines Feiertages - am Dienstag, den 22. April 2025.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Freitag, 2. Mai 2025 getroffen und damit das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen sein.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Wichtige Daten

Protestfrist: Dienstag, 22. April 2025

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Freitag, 2. Mai 2025

Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids

Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht: Bis spätestens Ende Mai 2025


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