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Pyro-Strafe: Auch Rapid erhebt Einspruch

Nach Sturm bemüht auch Rapid den Instanzen-Weg, um die Höhe der Strafe etwas abzumildern.

Pyro-Strafe: Auch Rapid erhebt Einspruch Foto: © GEPA

Nach dem SK Sturm Graz erhebt auch der SK Rapid Einspruch gegen die Strafe, die vom Senat 1 der Admiral Bundesliga aufgrund der Pyrotechnik-Vergehen der eigenen Fans gegen den Klub verhängt wurde.

Gegen die Hütteldorfer wurde eine Geldstrafe von 50.000 Euro verhängt. Da es sich um den zweiten schwerwiegenden Vorfall dieser Art handelte, kamen dazu noch drei Punkte Abzug für die Saison 2024/25 hinzu - bedingt auf 24 Monate, also erst beim nächsten schweren Vergehen schlagend. Der erste Vorfall ereignete sich beim Auswärtsderby im März.

"Nach juristischer Rücksprache werden wir gegen die Entscheidung des Senats 1 Einspruch erheben, da das Strafausmaß mit einer empfindlichen Geldstrafe und einem möglichen Punkteabzug einen überaus harten Beschluss darstellt", erklärt Geschäftsführer Steffen Hofmann.

 

Die Begründung der Bundesliga für das Urteil:

"Die Eskalation bei der Verwendung von Pyrotechnik und die damit einhergehende unmittelbare Gefahr für alle Beteiligten vor Ort zwingen den Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga zur Verhängung dieser Sanktionen. Beim SK Puntigamer Sturm Graz ist nach dem Vorfall nun die erste Eskalationsstufe erreicht, sodass eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen war. Da beim SK Rapid bereits die zweite Eskalationsstufe erreicht ist, war nach dem von den Bundesliga-Klubs selbst auferlegten Sanktionskonzept die unbedingte Geldstrafe mit einem bedingten Punkteabzug für die kommende Saison zu kombinieren. Aufgrund der Vielzahl und der Gefährlichkeit der pyrotechnischen Gegenstände war aufgrund des von den Bundesliga-Klubs empfohlenen Maßnahmenkatalogs die Geldstrafe in der festgesetzten Höhe zu verhängen."

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