Schiedsrichter-Entscheidungen waren das Thema des 21. Spieltags der ADMIRAL Bundesliga.
Neben der Partie Rapid gegen Lustenau (Schiri-Ärger! "Jede spielentscheidende Situation falsch" >>>) gab es auch Kritik beim Spiel zwischen Tirol und Hartberg (Hartberg-Boss Korherr: "Der VAR ist wirklich schlecht" >>>).
Der VAR-Rückblick nimmt dieses Mal drei Szenen ins Visier und bewertet alle drei als richtig.
Zum Strafstoß für Rapid gegen Austria Lustenau heißt es: "Nach einer Ecke trifft der Ball den Arm des Lustenau-Spielers #20, der sich in natürlicher Position nahe am Körper befindet. Der Schiedsrichter lässt das Spiel richtigerweise weiterlaufen. Unmittelbar danach schießt Rapid-Spieler #18 auf das Tor. Der Treffer wird von der #23 von Lustenau auf der Torlinie stehend mit offensichtlicher Bewegung des Arms in Richtung Ball verhindert."
Daraufhin entschied Schiedsrichter Hameter auf Strafstoß und eine Rote Karte für Pius Grabherr. Dass der VAR dies richtigerweise bestätigt, wird so begründet: "Anhand der Bilder konnte der VAR weder feststellen, ob der Ball die Schulter oder den Arm des Spielers #23 berührt hat, noch ob der Ball bereits zur Gänze über der Torlinie war oder nicht."
Trainer sprechen von Fehlentscheidung
Beide Trainer sprachen nach der Partie von einer Fehlentscheidung. Die umstrittene Gelb-Rote Karte von Terence Kongolo wird im Rückblick nicht behandelt.
Auch WSG-Hartberg wird behandelt
Im Gegensatz dazu werden zwei Szenen aus WSG Tirol gegen TSV Hartberg behandelt, und richtig bewertet. Die Rote Karte von Dominik Frieser wird mit den Worten: "Der Spieler #33 gefährdet eindeutig die Gesundheit und Sicherheit des WSG-Spielers #28, der verletzt ausgewechselt werden muss" beschrieben.
Ebenso richtig wird der Elfmeter für die WSG in der 69. Minute bewertet. "Die Spieler #10 von Hartberg und #98 von WSG Tirol kämpfen um den Ball. Dabei verfehlt der Hartberg-Spieler mit gestrecktem Bein den Ball. Der WSG-Spieler spielt den Ball klar und es kommt zu einem Kontakt zwischen den Beinen. Im Gegensatz zum Angreifer spielt der Verteidiger den Ball deutlich und begeht daher kein Vergehen", heißt es im VAR-Rückblick.
Diese Zeilen dürften sowohl in Hartberg als auch in Hütteldorf nicht unbedingt gerne gelesen werden. Die Schiedsrichter sorgten bei Fans und Verantwortlichen für Unmut.