Die Bundesliga macht in der Causa Mattersburg den nächsten Schritt.
In einer Aussendung erklärt die Liga: "Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat ein Verfahren gegen den SV Mattersburg eingeleitet. Die Burgenländer müssen bis kommenden Donnerstag im Rahmen einer Stellungnahme den Nachweis erbringen, dass die für den Erhalt der Lizenz notwendigen Kriterien gemäß den Lizenzierungsbestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga erfüllt sind."
"Dies umfasst sportliche, personelle, rechtliche und infrastrukturelle Kriterien. Zudem ist der Klub gefordert, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die kommende Saison nachzuweisen", so die Liga weiter.
Bis 6. August will die Bundesliga also eine erneute Stellungnahme der Burgenländer. Diese wiederum könnten intern einen Tag davor, nämlich am 5. August einen Schritt in die richtige Richtung machen, dann nämlich steht eine Hauptversammlung am Programm. Das Ziel des SVM ist ein Sanierungsverfahren.
Mattersburg: Viele offene Fragen
Bis Donnerstag nächster Woche müssen die Burgenländer den Nachweis erbringen, dass die für die Beibehaltung der Lizenz nötigen Kriterien zu erfüllen sind. Dies umfasst sportliche, personelle, rechtliche und infrastrukturelle Kriterien.
Der Klub sei gefordert, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die kommende Saison (ab 11. September) nachzuweisen. "Der Senat 5 hat mit seiner Entscheidung klar gemacht, dass hier mehrere Fragen unzureichend beantwortet worden sind", sagt Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer zur APA. "Es müssen alle A-Kriterien, die Muss-Kriterien, die für den Lizenzerhalt notwendig sind, bestätigt werden."
Dabei geht es um personelle Kriterien, wie aufrechte Verträge von administrativem und technischem Personal oder auf sportlicher Ebene etwa die Kaderkontingentierung, die für den Profibereich 25 Profis vorschreibt. Auf struktureller Ebene müssen vertretungsbefugte Organe benannt werden und notwendige Nutzungsverträge, etwa hinsichtlich des Stadions, bestätigt werden. Aber es geht auch um klassische Budgetauskünfte, wie die Sponsoren etwa betreffend.
Einen solchen, wichtigen Sponsor hat der SV Mattersburg durch die Schließung der Commerzialbank, gegen die am Dienstag ein Konkursverfahren eingeleitet wurde, verloren. Martin Pucher, der Gründer der Bank und Clubchef des SVM, hat ebenso wie ein Vizepräsident seinen Rücktritt im Verein erklärt.
SVM-Hauptversammlung am 5. August
Der Klub hat für 5. August eine Hauptversammlung einberufen. Da müssten diese Schritte auch laut Vereinsrecht vollzogen werden. Gleichzeitig wird sich weisen, ob es möglich ist, den Spielbetrieb fortzuführen.
Der 2. Vizepräsident Hans-Georg Deischler und der vom Klub beauftragte Wiener Anwalt Günther Hödl führten am Dienstag ein Gespräch mit den Mitgliedern des Senates 5. Hödl berief sich gegenüber der APA auf seine Verschwiegenheitspflicht. Er sei als Fachmann für insolvenzrechtliche Angelegenheiten beigezogen worden, sagte der gebürtige Kärntner. Er sei dabei, die bei der Bank befindlichen Informationen über die finanzielle Situation zu beschaffen.
Deischler bemüht sich weiterhin um neue Sponsoren und hat nach eigenen Angaben auch Interessenten. Doch der weitere Weg wird wohl in eine Insolvenz münden. "Um weiterhin fixer Bestandteil der Tipico Bundesliga zu bleiben, scheint der Weg über ein Sanierungsverfahren unumgänglich zu sein", schrieb Deischler vergangene Woche in einem Brief an die Fans.
Alles eine Frage der Lizenz
Zunächst hat der SVM nun ein Lizenzverfahren unwiderruflich auf dem Tisch. "Ich nehme an, es wird aufgrund der Dringlichkeit sehr schnell abgeführt werden", sagt Ebenbauer. Die Fristen sind kürzer als bei einem Senat-1-Verfahren, wie es zuletzt beim LASK der Fall war.
Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung gibt es eine 8-Tages-Protestfrist und nach einer Entscheidung in zweiter Instanz eine 8-Tages-Klagsfrist beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. "Ich gehe davon aus, dass es eine endgültige Entscheidung bis Ende August beziehungsweise Anfang September gibt", sagt Ebenbauer.
Die Ja-oder-Nein-Entscheidung des Senates 5 bezüglich der Lizenz kann verschiedene Folgen haben. "Ein Lizenzentzug ist nicht automatisch ein Zulassungsentzug. Bleibt die Zulassung, dann folgt die Eingliederung in die zweite Spielklasse", erklärt Ebenbauer.
"Wird die Lizenz und die Zulassung entzogen, folgt ein Ausscheiden aus der Bundesliga." Dann obliegt es dem Landesverband zu entscheiden, wo der Klub wiedereingegliedert wird.