Nach der Partie Austria Klagenfurt gegen Sturm Graz (0:2) war der Ärger bei der Austria groß (Erneuter VAR-Ärger in Klagenfurt: "Jede Woche das Gleiche" >>>).
Der VAR-Rückblick analysiert nach jeder Runde drei strittige Szenen, dieses Mal widmet er sich ausschließlich der Partie in Klagenfurt. Dabei ist das Urteil für VAR Andreas Heiss vernichtend.
Rote Karte hätte gecheckt werden müssen
Bei gleich drei Szenen soll dieser falsch gehandelt haben, wobei zwei Entscheidungen pro Sturm getroffen wurden. Die erste Aktion war in der 15. Minute und hier hatte dem Rückblick zufolge Klagenfurt Glück. "Der Ball befindet sich hoch in der Luft, als der Klagenfurt-Spieler #10 den Sturm-Spieler #5 ohne Chance auf den Ball vorsätzlich mit dem Ellbogen hart ins Gesicht trifft", heißt es.
Das Foul von Toshevski blieb jedoch ungeahndet. Auch der Videoschiedsrichter schaltete sich nicht ein. "Der Schiedsrichter muss den Klagenfurt-Spieler wegen Tätlichkeit mit der Roten Karte des Feldes verweisen und der VAR sollte dem Schiedsrichter einen "On-Field-Review" empfehlen", so der Rückblick.
(Text wird unterhalb des Videos fortgesetzt)
Klagenfurt bleibt Elfmeter verwehrt
Die nächste Szene spielt sich in der 58. Minute ab. Ben Bobzien wird dabei von Sturms Dimitri Lavalee im Strafraum geschubst und damit einer klaren Torchance beraubt. "Der Schiedsrichter muss auf Strafstoß entscheiden und den Sturm-Spieler mit der Roten Karte wegen Vereitelns einer offensichtlichen Torchance (kein Kampf um den Ball) des Feldes verweisen", heißt es.
Weder der Schiedsrichter noch der VAR handelten entsprechend. Das Foul blieb ungeahndet. Ein Handspiel von Klagenfurts Jonas Kühn im eigenen Sechzehner erkannte der Videoschiedsrichter hingegen in der 67. Minute.
Er schickte Schiedsrichter Alan Kijas zum Bildschirm, der auf Elfmeter entscheidet. Otar Kiteishvili verwandelte zum 1:0 (71.).
"Anhand der TV-Bilder ist nicht eindeutig zu erkennen, ob der Ball den Arm des Verteidigers oder die Hand des Angreifers berührt. Da es anhand der TV-Bilder keine Anhaltspunkte gegen die Entscheidung des Schiedsrichters gibt, darf der VAR nicht eingreifen", wird auch hier ein Fehler eingeräumt.