Wie erwartet heißt es Warten auf ein Urteil in der Causa LASK.
Am Mittwoch hat der erste Verhandlungstermin im Senat-1-Verfahren gegen die Oberösterreicher bis in die späten Abendstunden stattgefunden. Die Sitzung wurde vertagt und der nächste Termin für den Donnerstagnachmittag, den 28. Mai 2020, angesetzt.
Eine Entscheidung wurde indes doch getroffen. Mit Dr. Norbert Wess wird ein Senat-1-Mitglied nicht am Verfahren teilnehmen.
Grundsätzlich wird, wie bei juristischen Verfahren üblich, auch in den Gremien der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu Beginn einer jeden Verhandlung das Vorliegen einer etwaigen Befangenheit durch die jeweiligen Senatsmitglieder geprüft.
Wess, der stellvertretende Vorsitzende des Senates 1 hat zu Beginn der Sitzung dargelegt, dass er in seinem Zivilberuf im vergangenen Jahr den LASK in einer Angelegenheit außerhalb des Bundesliga-Spielbetriebes rechtlich vertreten hat. Dieser Umstand war bereits damals sowohl der Bundesliga, den Senatsmitgliedern als auch den Medien bekannt.
"Dr. Wess hat sich in subjektiver Hinsicht nicht für befangen erachtet. Auch die sonstigen Senatsmitglieder haben eine Befangenheit verneint. Aufgrund der Tragweite und der hohen Sensibilität in dieser konkreten Angelegenheit hat Dr. Wess dennoch den Senat ersucht, an diesem Verfahren nicht teilzunehmen, um auch jeden objektiven Anschein einer allfälligen Befangenheit zu vermeiden", heißt es in einer Aussendung der Bundesliga.