Das Sportgericht Frankfurt hat am Dienstagnachmittag erneut über die Strafe von Eintracht-Kapitän David Abraham, der beim Spiel gegen den SC Freiburg Trainer Christian Streich per Bodycheck zu Fall brachte, verhandelt.
Nachdem in der Vorwoche eine siebenwöchige Sperre gegen Abraham verhängt wurde, legte die Eintracht Einspruch ein und plädierte auf Bewährung, was beim Sportgericht nun ebenfalls abgelehnt wurde. Die Begründung von Seiten des Gerichts ist mehr als deutlich.
Abraham stellt Bodycheck als "unabsichtlich" dar
Laut "kicker" stellte Abraham seinen Bodycheck an Streich als unabsichtlich dar. Eine Aussage, die der Kontrollausschuss dem Argentinier nicht abnahm. Als "Märchenstunde" und "blanken Unsinn" bezeichnete der Vorsitzende des Kontrollausschuss Dr. Anton Nachreiner Abrahams Aussage, der als Reaktion auf den Einspruch sogar eine härtere Strafe für den Verteidiger forderte.
Doch das Urteil blieb unverändert: "Natürlich liegt hier kein Fall der Fahrlässigkeit vor. Es ist ein klarer Fall des direkten Vorsatzes. Er hat ihn, wie das vielleicht im Eishockey üblich ist, mit einem Bodycheck abgeräumt - nicht mehr und nicht weniger. Bewährung kann man in einem solchen Fall nicht geben", begründete der Richter die Urteilsverkündung.
Freiburgs Vincenzo Grifo, der Abraham nach der Attacke auf Streich ins Gesicht gefasst hatte, legte zunächst ebenfalls Berufung für seine Drei-Spiele-Sperre ein, zog diese im Laufe der Verhandlungen aber wieder zurück und akzeptierte die Strafe. Abraham hatte seinen Gegenspieler zusätzlich entlastet, indem er angab, nichts von der Tätlichkeit gespürt zu haben.
DFB-Vizepräsident kritisiert Frankfurter
Dass Eintracht Frankfurt gegen die siebenwöchige Strafe von Kapitän David Abraham Einspruch einlegte, sorgte bereits im Vorfeld für Unverständnis. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann äußerte sich über den Einspruch: "Ich finde das komisch. Ich hätte als Verantwortlicher, glaube ich, eher gesagt: Und ich setze dir noch eine Woche von mir aus drauf, als dass ich gegen das Urteil angegangen wäre."
Abraham wurde vom Verein mit einer Geldstrafe von 35.000 Euro belegt - für Zimmermann aber scheinbar nicht genug. Auch mit den Verantwortlichen aus Frankfurt ging er hart ins Gericht: "Wenn was passiert, was den Rahmen sprengt - und das hat es ganz sicher gemacht -, dann wäre es schon schön, wenn auch die Akzeptanz bei dem Klub da wäre. Wir reden immer über Werte, und das wäre eine gute Möglichkeit gewesen, zu sagen, wir stehen zu unseren Werten."