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Hopp-Verzicht auf Stimmmehrheit: Hoffenheim wieder 50+1-Klub

Der überraschende Rückzug ist mit keinem Kapitalabfluss verbunden.

Hopp-Verzicht auf Stimmmehrheit: Hoffenheim wieder 50+1-Klub Foto: © getty

Dietmar Hopp hat überraschend seinen Verzicht auf die Stimmrechtsmehrheit beim deutschen Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim erklärt.

Als Gründe für den Verzicht auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung führte der bisherige Mehrheitsgesellschafter unter anderem die Kritik des Bundeskartellamtes am Ausnahmestatus bei der 50+1-Regel und diverse Anfeindungen gegen seine Person an.

Wie der Klub von ÖFB-Teamspieler Christoph Baumgartner am Mittwoch mitteilte, geht die Mehrheit von Hopp ohne Entschädigung von der Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein über. Ein Kapital-Abfluss ist mit dem Schritt nicht verbunden, hieß es in der Vereinsmitteilung.

Nur mehr Wolfsburg und Leverkusen die Ausnahme

Damit kehrt der Verein zur 50+1-Regel zurück. Ausnahmen in der Liga bleiben der VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Die Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Klubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert.

Alle drei Vereine sind von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern bzw. Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft immer noch das Klärungsverfahren.

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