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Jugendarbeit: Behörde erlaubt Arp-Einsatz für HSV

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­set­z wäre den Hamburgern fast in die Quere gekommen.

Jugendarbeit: Behörde erlaubt Arp-Einsatz für HSV Foto: © getty

Der Hamburger SV musste sich dieser Tage mit Pa­ra­graph 14, Ab­satz 7 des deutschen Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­set­zes beschäftigen. Dort ist festgehalten, dass Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden dürfen.

Demnach hätte der 17-jährige Fiete Arp im Auswärtsspiel gegen den SC Freiburg (LIVE-Ticker) nicht auflaufen dürfen, da das Spiel am Freitag erst um 20:30 Uhr angepfiffen wird.

Die zu­stän­di­ge Be­hör­de für Ge­sund­heit und Ver­brau­cher­schutz hat dem Stürmer-Talent aber erlaubt, das Spiel zu bestreiten. Eine Ausnahmeregelung für Musik-Aufführungen, Theater-Vorstellungen und andere Aufführungen macht es möglich.


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