In Abwesenheit von Dietmar Hopp ist die Stimmrechtsmehrheit des jahrelangen Mäzens beim deutschen Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim an den Mutterverein rückübertragen worden.
Ein entsprechender Antrag des Vorstandes wurde bei der Mitgliederversammlung des Vereins am Montag in Sinsheim mit großer Mehrheit angenommen. Damit kehrt die TSG nach acht Jahren zur 50+1-Regel zurück.
Die im deutschen Profifußball gültige Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.
Nur noch zwei Bundesligisten mit Sonderstatus
Während Hopp seine Kapitalanteile behält, verfügt der Verein nun wieder über die Stimmenmehrheit. Die Rückgabe der Stimmenmehrheit begründete Hopp damit, dass seine Mehrheitsbeteiligung immer wieder für Misstrauen und Anfeindungen gesorgt habe.
Damit gibt es aktuell nur noch zwei Bundesligisten mit einem Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel: Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg.