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Wird Hertha-Investor Windhorst vom Verein ausgeschlossen?

Der Unternehmer wurde durch einen belastetenden Bericht der "Financial Times" schwer in Bedrängnis gebracht. Die Berliner Fans fordern nun seinen Ausschluss.

Wird Hertha-Investor Windhorst vom Verein ausgeschlossen?

Vergangene Woche erhob die britische Wirtschaftszeitung "Financial Times" schwere Vorwürfe gegen Lars Windhorst.

Der 45-jährige Deutsche, der 2019 als Investor bei Hertha BSC einstieg und momentan 66,6 Prozent der Anteile des deutschen Bundesligisten hält, soll laut dem Bericht der "Financial Times" kurz nach dem Beginn seines Engagements in der Hauptstadt eine israelische Detektei damit beauftragt haben, eine Negativ-Kampagne gegen den damaligen Hertha-Präsidenten Werner Gegenbauer zu lancieren.

Die Detektei soll demnach unter anderem Fake-Profile, die gegen Gegenbauer in sozialen Medien hetzten, sowie eine Website mit dem Namen "Gegenbauer raus" erstellt haben; auch ein Karikaturist soll beauftragt worden sein, um Gegenbauer in Karikaturen schlecht darzustellen.

Im Juni dieses Jahres trat der 72-Jährige dann tatsächlich nach 14 Jahren im Amt zurück. Windhorst bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn und bezeichnet diese als "Unsinn".

Hertha fordern sofortigen Ausschluss von Windhorst

Bei den Hertha-Anhängern hatte der Investor schon vor diesem Bericht keinen guten Stand, nun dürfte er endgültig unten durch sein.

Beim Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim wurden in der Fankurve im Berliner Olympiastadion Banner mit "Schmutzkampagnen, Detektive und Millionen werden es nicht beenden, Hertha BSC bleibt fest in unseren Händen" und "Windhorst raus aus unserem Verein!" hochgehalten.

Zudem wurden Flyer mit folgender Botschaft verteilt: "Wir alle sind gefordert, uns diesem Umtreiben von Lars Windhorst entschlossen entgegenzustellen. Er schadet mit seinem Vorgehen unserem Verein. Er schreckt vor nichts zurück. Dazu dürfen wir nicht schweigen."

Laut "Kicker" könnte Windhorst tatsächlich ein Ausschluss vom Verein drohen. Der Paragraph 29 der Klub-Satzung besagt, dass Mitglieder "bei grob vereinsschädigendem Verhalten, schweren vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen die Satzung, besonders schwerwiegendem, unsportlichem oder unkameradschaftlichem Verhalten oder bei Vorliegen entsprechender Beschlüsse des Präsidiums oder der Abteilungsleitung" ausgeschlossen werden können.

Demnach könnte die Schmutzkübelkampagne gegen Gegenbauer als ein solcher Verstoß bewertet werden, falls sich die Vorwürfe als wahr herausstellen sollten.

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