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"Kettensägen-Prozess": Strafe für früheren DFB-Star fix

Nach seinem Führerschein wird der 54-Jährige jetzt auch noch um eine Stange Geld erleichtert.

Foto: © getty

Dieser Tage herrscht einmal mehr Aufregung um Ex-DFB-Star Jens Lehmann.

Der frühere Torhüter ging am Dienstag der Polizei nach einer offenbar volltrunkenen Heimfahrt vom Oktoberfest ins Netz.

Es ist nicht die erste Kontroverse um den 54-Jährigen, der in den vergangenen Jahren immer wieder durch diverse Delikte und Eklats auffiel. 

Garage im Weg: Lehmann greift zur Kettensäge

Einer davon ereignete sich Sommer 2022, als Lehmann einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn ansägte, die ihm den Blick auf den Starnberger See verstellte.

In dieser skurrilen Causa hat das Landgericht München II den ehemaligen Keeper zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt.

Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben.

Ursprüngliche Strafe deutlich höher

Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.

Dagegen hatten der Ex-Profi und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Im zweiten Prozess ging es nun milder für den früheren Fußball-Star aus. Lehmann hatte davor seinen Schuldspruch akzeptiert.

Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Ursprünglich hatte er angegeben, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen.

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