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Ashley Barnes wird nicht eingebürgert

Der ÖFB baute auf Strache, doch Kickls Innenministerium legt sich quer.

Ashley Barnes wird nicht eingebürgert Foto: © getty

Lange währte die Hoffnung des ÖFB nicht, in der Causa Ashley Barnes noch eine Trendwende erreichen zu können.

Nachdem das Thema am Mittwoch nicht wie geplant im Ministerrat behandelt wurde und der Fußballbund auf Hilfe von Sportminister Heinz-Christian Strache baute, steht nun fest, dass sich das Innenministerium querlegt.

Demnach werde Barnes nicht eingebürgert, wie das BMI am Mittwoch nach einer endgültigen juristischen Prüfung betont.

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sei demnach an strenge Kriterien gebunden. Barnes erfülle diese nicht, legt sich das Ministerium laut einer Aussendung fest.

Leistung muss in Österreich erbracht werden

Besonders die Erbringung von Leistungen in Österreich und die Einsetzbarkeit im Nationalteam seien einerseits als "bereits erbrachte Leistungen" und andererseits als "zu erwartende außerordentliche Leistungen" im Interesse von Österreich von zentraler Bedeutung. Diese seien auch bei Forschern und Künstlern zentraler Bestandteil einer möglichen Einbürgerung.

Ein Abrücken vom Kriterium, dass ein Staatsbürgerschaftswerber die Leistungen bereits in Österreich erbracht haben muss, würde eine wesentliche Veränderung der gängigen Praxis bedeuten.

"Es stellt sozusagen eine 'Conditio sine qua non' dar. Daher ist die Ablehnung vom zuständigen BMI aus rechtlich inhaltlich nachvollziehbaren Gründen erfolgt und zu akzeptieren", schreibt das Innenministerium.

Die Aussendung des Innenministeriums im Wortlaut:

Der britische Fußballspieler Ashley Barnes wird nicht Österreicher. Das ergab nunmehr eine endgültiger juristische Prüfung des Innenministeriums.

Eine Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft ist an strenge Kriterien gebunden. So setze das Staatsbürgerschaftsgesetz in § 10 Abs 6 StbG vom Fremden bereits erbrachte und von ihm noch zu erwartende außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich voraus. Der Kriterienkatalog sieht dabei folgende Kriterien zum Nachweis dieser Leistungen vor:

Es steht aktuell kein anderer, hinsichtlich des Leistungsniveaus vergleichbarer österreichischer Leistungssportler zur Verfügung, auch nicht aus dem Nachwuchsbereich;

Die herausragenden sportlichen Leistungen wurden bereits über einen längeren Zeitraum, der mindestens ein Jahr beträgt, in Österreich erbracht;

Absehbarkeit, dass die aktive, erfolgreiche Laufbahn als Sportler, insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, noch länger andauern wird;

Beabsichtigung und formalrechtliche Möglichkeit der sofortigen Einsetzbarkeit in einem österreichischen Nationalteam;

Sehr gute Platzierungen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen als Einzelner oder mit der Mannschaft;

Diese Kriterien sind nicht alle gleichwertig. Besonders die Erbringung von Leistungen in Österreich und die Einsetzbarkeit im Nationalteam sind einerseits als „bereits erbrachte Leistungen“ und andererseits als „zu erwartende außerordentliche Leistungen“ im Interesse von Österreich von zentraler Bedeutung.

Denn sie sind die Grundlage für Einbürgerungen nach § 10 ABs 6 StbG.

Ohne diese Kriterien kann nicht von Leistungen für Österreich gesprochen werden.

Die Leistungen in Österreich! (in der Vergangenheit und auch die künftig für Österreich zu erwartenden Leistungen) sind zB auch bei Forschern oder Künstlern zentral. Frau Netrebko zB hat schon jahrelang an der Staatsoper gesungen und damit Leistungen im besonderen Interesse von Österreich erbracht (sie wurde de facto als österreichische Künstlerin wahrgenommen).

Das Kriterium, dass ein Staatsbürgerschaftswerber die Leistungen bereits in Österreich erbracht haben muss, ist der wesentliche Punkt. Wenn dies nicht so wäre, könnten weltweit Fremde eingebürgert werden. Auch in der Vergangenheit fanden nur Einbürgerungen statt, wenn dieser Punkt erfüllt war und würde ein Abrücken davon eine wesentliche Veränderung in der bisherigen Praxis darstellen. Auch alle Eingebürgerten der letzten Jahre haben dieses Kriterium erfüllt. Es stellt sozusagen eine "Conditio sine qua non" dar. Daher ist die Ablehnung vom zuständigen BMI aus rechtlich inhaltlich nachvollziehbaren Gründen erfolgt und zu akzeptieren!

Was davor am Mittwochvormittag geschah:

Die Personalie des Burnley-Stürmers hätte Thema im Ministerrat sein sollen, sprich bereits eine endgültige Zu- oder Absage für die Einbürgerungs-Bemühungen des 29-Jährigen kommen sollen.

Stattdessen wurde der ÖFB informiert, dass das Thema von der Regierung gar nicht behandelt wurde, was vermeintlich Spielraum für neue Verhandlungen ermöglichte.

Laut Aussendung des Fußballbundes befand sich ÖFB-Präsident Leo Windtner bezüglich dieses Themas in ständigem Austausch mit Sportminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

ÖFB baute auf Unterstützung von Strache

"Wir hoffen weiterhin dank der Unterstützung des Sportministers und Vizekanzlers auf eine rasche positive Lösung im Sinne des Sports. Gerade zum Auftakt der EURO-Qualifikation gegen Polen wäre Ashley Barnes eine wertvolle Unterstützung für das Nationalteam", erklärte Windtner.

Ein Sprecher von Strache mein auf APA-Anfrage, dass noch diskutiert werde, "ob es möglich ist oder nicht. Die Juristen schauen es sich genau an, ob er die Kriterien erfüllt oder nicht. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen." 

Dies ging nun offenbar sehr schnell. Zumindest dürfte sich das von seinem FPÖ-Parteifreund Herbert Kickl geführte Innenministerium gegen Sportminister Strache durchgesetzt haben.

Dies bedeutet, dass der ÖFB nach aktuellem Stand nicht auf eine Verstärkung für das Nationalteam durch Barnes hoffen darf (Sportdirektor Schöttel über die sportliche Notwendigkeit).

Politische Kehrtwende

Üblicherweise gibt es nur im Frühjahr und im Herbst einen Ministerrat, der sich mit dem Thema Einbürgerung beschäftigt. Der ÖFB hatte nach der Nichtbehandlung am Mittwoch eine außerordentliche Lösung angestrebt.

Anfang der Woche wurde bekannt: Nachdem Straches Sportministerium den Einbürgerungs-Prozess laut ÖFB-Aussage monatelang positiv begleitet hat, stellte sich das BMI Anfang dieser Woche gegen eine Einbürgerung des Engländers, dessen Großmutter aus Kärnten stammt.

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