ÖFB-Präsident Gerhard Milletich ist am Montag in der Inseraten-Causa gegen einen im "Kurier" erschienenen Artikel gerichtlich vorgegangen.
Sein Antrag auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig abgewiesen, da mit dieser nicht die These des Artikels getroffen wurde.
Keine Klarheit gibt es weiterhin darüber, ob der Vorwurf, Milletich habe unter Ausnützung seiner ÖFB-Präsidentschaft um Inserate gekeilt, zutrifft.
Milletich ging gegen einen Ende Oktober 2022 zunächst auf dem Onlinenachrichtenportal des "Kurier" erschienenen Artikel vor. Darin wurde die Frage aufgeworfen, ob der Burgenländer sein Ehrenamt nutzt, um Anzeigenkunden - etwa ÖFB-Sponsoren - für die Publikationen seiner Verlage zu gewinnen.
Milletich: "Habe meine Funktion niemals missbraucht"
"Ich habe meine Funktion niemals missbraucht", hielt Milletich in seiner Zeugenaussage zu Beginn der Verhandlung fest. Mit allen Unternehmen hätten auch vor seiner Tätigkeit als ÖFB-Präsident Geschäftsbeziehungen zu seinen diversen Verlagen bestanden.
Ob es ein Compliance-Problem mit bestehenden Kunden gebe, wenn er nun als ÖFB-Präsident auftrete, wollte Richter Hartwig Hansur wissen. Milletich meinte, er könne nicht aufgrund einer ehrenamtlichen Funktion seine Tätigkeit aufgeben.
"Selbstverständlich" müsse er die Verlage weiter betreiben und brauche die diversen Inserenten auch in Zukunft noch. Er wollte nicht ausschließen, dass er im Rahmen seiner ÖFB-Tätigkeit über seine Verlage gesprochen habe.
Dabei habe er jedoch nicht um Inserate geworben, betonte Milletich, der etwa Beteiligungen an der CRM Medientrend GmbH und am Bohmann Verlag hält.
ÖFB-Vizepräsident ortet "dürftige Prüfung"
Gerhard Götschhofer, ÖFB-Vizepräsident und Präsident des Oberösterreichischen Fußballverbands, ortete eine "dürftige Prüfung", ob und wie Inserate in Milletichs Verlagen geschaltet wurden.
Er ging daraufhin der Sache selbst nach. Dabei habe er mit vier Sponsoren des ÖFB gesprochen, mit denen Milletich zwecks Inseratenschaltungen Kontakt aufgenommen habe, sagte er als Zeuge aus. Sie hätten ihm mitgeteilt, dass vor Milletichs Funktion als ÖFB-Präsident kein geschäftlicher Kontakt bestanden habe.
"Sie waren irritiert und verwundert über diese Bitten wegen Inseraten", schilderte Götschhofer. Manche hätten die Anfragen von Milletich als "ungut" oder "plump" empfunden und sprachen von einem Schaden für den ÖFB, wenn Sponsoren auf diese Art angesprochen würden.
Der Verfasser des "Kurier"-Artikels sagte vor Gericht, dass er davon "überrascht" gewesen sei, wie vehement manche Sponsorenvertreter bei seiner Recherche ihre Verärgerung über Milletichs Vorgehen zum Ausdruck gebracht hätten.
Weiter Fragezeichen um "Inseratenkeilerei"
Der Anwalt Milletichs verwies abschließend auf Schriftsätze, mit denen man nachgewiesen habe, dass Geschäftsbeziehungen mit allen genannten Sponsoren auch vor Milletichs Tätigkeit als ÖFB-Präsident bestanden hätten.
Die Anwältin des "Kurier" entgegnete, dass es schon sein mag, dass in der Vergangenheit Kundenkontakt mit manchen bestanden habe - aber mit einigen davon seit Jahren nicht mehr. Milletich habe manche Kunden unter Zuhilfenahme seiner ÖFB-Präsidentschaft wieder aktiviert, sagte sie.
Der Richter ging jedoch abschließend nicht darauf ein, inwieweit der im Artikel erhobene Vorwurf der "Inseratenkeilerei" zutrifft. Denn die von Milletich begehrte Gegendarstellung konzentriert sich darauf, ob mit mehreren Sponsoren schon längere Geschäftsbeziehungen bestanden oder nicht.
Bundesliga-Ethikkomitee will weitere Ergebnisse im Jänner vorlegen
Damit werde nicht die These des Artikels - dass Milletich seine Funktion als ÖFB-Präsident genutzt habe, um Inserate zu lukrieren - getroffen, hielt der Richter fest und wies das Begehren auf Gegendarstellung ab.
Milletich muss die Kosten für das Verfahren übernehmen. Da der Anwalt des ÖFB-Präsidenten und Verlegers keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Mit der Inseraten-Causa rund um Milletich beschäftigt sich auch das Ethikkomitee der Bundesliga. Ergebnisse sollen noch im Jänner vorliegen.