Austria Salzburg muss einen juristischen Dämpfer hinnehmen.
Ein Antrag der Maxglaner, bezüglich einer Neuaustragung der Meisterschaftspartie gegen den SV Grödig (1:2), wurde vom Straf- und Beglaubigungsausschuss (STRUBA) abgewiesen.
Zur Erinnerung: Der Regionalligist erstattete Anzeige aufgrund einer möglichen Befangenheit des Schiedsrichter-Assistenten Avni Muslija im vergangenen Ligaspiel gegen Grödig.
Muslija ist neben seiner Arbeit als Unparteiischer auch Nachwuchstrainer des direkten Konkurrenten SK Bischofshofen. Zudem soll der 32-jährige mit einem Spieler des SV Grödig verwandt sein, so die Behauptung der Salzburger. (Mehr Infos zur Anzeige >>>)
Unklarheiten bei Argumentation
Die Abweisung des Antrags geschah aus Sicht von Austria Salzburg "begründungslos".
"Ich glaube, die fehlende mündliche Begründung hatte den Hintergrund, dass mir zuvor sinngemäß juristische Spitzfindigkeiten und dass ich ihnen das Wort im Mund umdrehe, vorgeworfen wurde. Ich habe klar gestellt, dass ich hier sitze, um die Interessen der Austria zu vertreten und meine Aufgabe die juristische Argumentation ist", wird Salzburgs Vorstandsjurist und Schriftführer Christian Hochhauser auf der Vereinshomepage zitiert.
Verwirrung herrsche dabei über die Argumentation des niedergeschmetterten Protests. "Anfangs wurde uns zugebilligt, dass der 2. Assistent wirklich befangen war, es aber keine Bestimmung gibt, die die Neuaustragung rechtfertigen würde. Dann war er doch nicht ganz befangen, sondern hätte nachweislich parteiische Fehlentscheidungen treffen müssen, um eine Neuaustragung anzuordnen, was aber nach Ansicht des STRUBA nicht so gewesen sei", so Hochhauser weiter.
Laut dem Vereinsjuristen "liege eine planwidrige Lücke vor, die im Wege der Analogie zu schließen ist. Sonst wäre nicht einmal im Falle eines Wettbetruges eine Neuansetzung zulässig, weil es dafür auch keine ausdrückliche Regelung gibt."
Versuch in nächsthöherer Instanz
Die Salzburger Austria will nun den Instanzenweg beschreiten und Protest gegen die Abweisung des Antrags einlegen. Sollte dieser in der Folge ebenfalls abgelehnt werden, gehen der Salzburger "Viola", Hochhauser zufolge, die juristischen Optionen aus.
"Grundsätzlich sieht das Reglement eine Beschwerdemöglichkeit an den Rechtsmittelsenat des ÖFB vor, was aber nur in besonderen, taxativ aufgezählten Ausnahmefällen zulässig ist, von denen hier ehrlich gesagt keiner vorliegt, soweit ich das derzeit überblicke."
Draüberhinaus müsen die Salzburger diverse Geldstrafen entrichten: 2.000 Euro für Pyrovergehen in Bischofshofen, 300 Euro für den Pyroeinsatz gegen Grödig und 500 Euro für einen Becherwurf in selbigem Spiel. Diese Entscheidungen sind ebenso noch nicht rechtskräftig, die Austria erbat sich Bedenkzeit, heißt es im Statement der Salzburger.