Der SV Austria Salzburg gibt seine Mission "Aufstieg in die ADMIRAL 2. Liga" nicht auf.
In einer langen Vorstandssitzung beschließen die Vereinsverantwortlichen, Protest gegen die verwehrte Zulassung durch den Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga einzulegen.
Schlüssel dazu seien weitere schriftliche Finanzierungszusagen für Umbauten im Falle eines Aufstiegs.
"Wir haben nachgereicht, wollen es versuchen und schauen, wie in zweiter Instanz entschieden wird. Wir sehen die Sache als große positive Hausforderung und Chance für den ganzen Verein und die Stadt Salzburg", so der Klubvorstand.
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"Das erhoffte ganz große Sponsoring ging sich nicht aus, aber viele unserer starken Partner werden ihre Unterstützung ausweiten. Das gibt uns die Möglichkeit, einen etwaigen Aufstieg ohne finanzielles Risiko zu wagen; dafür sind wir unglaublich dankbar. Dass wir uns darüber hinaus auf Mitglieder und aktive Fanszene in jeder Hinsicht verlassen können, ist sowieso unser größter Pluspunkt und die Basis von allem in diesem Verein", so Obmann David Rettenbacher.
Die Zukunft schaut besser aus
Die Planungen werden indes zweigleisig fortgesetzt. Selbst im Falle einer Zulassung samt des Aufstiegs bleiben die sportlichen Erwartungen vorerst realistisch: "Sollte es klappen, sind wir darauf eingestellt, dass wir vom ersten Spieltag weg um Platz 13 kämpfen", sagt Rettenbacher.
Zwar bleibe eine tatsächliche Zulassung ungewiss, "aber die Indizien lassen den heute Abend eingereichten Protest letztlich doch unterm Strich für sinnvoll erscheinen", heißt es in der Aussendung.
Dabei könnte ein Aufstieg auch das Umfeld auf die nächste Ebene hieven: "Ein möglicher Aufstieg eröffnet uns infrastrukturelle Möglichkeiten, welche wir bei einem freiwilligen Verbleib in der RLW nicht haben. Langjährige Partner haben sich bereit erklärt, Teile der notwendigen Umbaukosten im Aufstiegsfall zu tragen."
Unabhängig vom Erfolg des Protests sei es eine Errungenschaft, dass der Spielbetrieb in Maxglan auf jeden Fall sichergestellt ist und der angedrohte Rückbau auf Vereinskosten nicht durchgeführt werden muss.