Der Fußball-Weltverband (FIFA) ist mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert und darf sein Regelwerk für Spielervermittler weiterhin nicht anwenden.
Das OLG bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, das den von der FIFA erlassenen Regelkatalog (FFAR) in Kernpunkten für wettbewerbswidrig erklärt hatte. Der Weltverband hatte bereits nach dem Dortmunder Entscheid weltweit seinen Katalog ausgesetzt.
FIFA muss Ordnungsgelder zahlen
Mehrere Spielervermittler hatten gegen das FIFA-Regelwerk geklagt. Sie sahen unter anderem in der Offenlegung von Transferzahlungen und der Provisions-Deckelung einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Zudem hatten die Dortmunder Richter den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die FIFA jeweils zur Zahlung von Ordnungsgeldern in Höhe von je 150.000 Euro verpflichtet.
Der DFB ist als nationaler Verband für die Umsetzung des FIFA-Regelwerks zuständig.
Die FIFA hatte Ende 2023 die Nationalverbände angewiesen, das FFAR nicht mehr anzuwenden. Dabei bleibt es nach dem OLG-Entscheid nun auch. Die Entscheidung des Senats ist unanfechtbar, hieß es am Mittwoch in der Verkündung der OLG-Entscheidung.
Rechtsstreitigkeiten zwischen den Fußballverbänden und Vermittlern beschäftigen seit Jahren die Gerichte weltweit.