In der Affäre um das Sommermärchen 2006 haben die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt einen juristischen Erfolg erzielt.
Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio am Montag ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben.
Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
"Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen kann. Zwanziger wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern.