Die Schweizer Bundesanwaltschaft will ein Strafverfahren gegen Ex-FIFA-Präsident Joseph Blatter rund um den Verkauf von TV-Rechten entgegen der Empfehlung der Bundespolizei einstellen.
Diese hält den Verdacht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung Medienberichten zufolge für gut begründet.
Die Bundesanwaltschaft teilt am Freitag mit, die Strafbehörden würden alle für eine Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen abklären. Sie hätten belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen.
Abklärungen der Polizei seien da nur ein Teil der Untersuchungsgrundlagen. Diese müssten dann einer Gesamtbeurteilung unterzogen werden. In dieser kam die Bundesanwaltschaft dann offensichtlich zum Schluss, dass die bundespolizeilichen Feststellungen nicht ausreichen, um dieses Strafverfahren fortzuführen.
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FIFA am Vermögen geschädigt
Zuvor hatten Medien übereinstimmend aus einer Zusammenfassung von Polizeiberichten zu dem Fall zitiert. In dem Akt kommen die Polizei-Ermittler demnach zum Schluss, dass die FIFA rund um den Verkauf von Fernsehrechten an die Karibische Fußballunion (CFU) auf die Einforderung einer Gewinnbeteiligung von 3,8 Millionen Franken (3,60 Mio. Euro) verzichtet hat, wovon der damalige CFU-Präsident Jack Warner profitiert haben soll.
Blatter hat demnach zugelassen, dass die FIFA am Vermögen geschädigt wird. Gemäß den publizierten Polizei-Erkenntnissen nahm Blatter mindestens in Kauf, dass sich Warner habe bereichern können.
Den Medien zufolge wurden die Polizeiberichte zwischen Dezember 2019 und Jänner 2020 fertiggestellt. Sie sollen 491 Seiten umfassen. Zum Inhalt nimmt die Schweizer Bundesanwaltschaft selber keine Stellung.
Anderes Verfahren läuft noch
Blatter hat die Vorwürfe gegen ihn von Beginn weg bestritten. Der frühere Spitzenfunktionär hat Mitte April angekündigt, nach Abschluss der Verfahren bei der in Zürich ansässigen FIFA einen Antrag auf Rehabilitierung stellen zu wollen, da seine sechsjährige Suspendierung durch die FIFA-Ethikkommission aufgrund von Vorwürfen der Schweizer Justiz erfolgt sei.
Mitte April wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft dieses eine von zwei Ermittlungsverfahren gegen Blatter rund um den Verkauf von Fernsehrechten an die CFU einstellen will. Eine Begründung nannte die Bundesanwaltschaft nicht.
Der 84-jährige Blatter, der dem Weltfußballverband bis 2015 vorgestanden und von der FIFA-Ethikkommission gesperrt worden war, soll demnach im Verfahren um die angeblich zu billig verkauften TV-Rechte nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.
Das Verfahren um die Filmrechte war Teil eines zweiteiligen Verfahrens gegen Blatter, das 2015 eröffnet worden war. Im zweiten Strafverfahren wird ihm vorgeworfen, im Februar 2011 eine umstrittene Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an den damaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini veranlasst zu haben. Die Ermittlungen in dem Fall laufen weiter.