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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein

Der Ex-Teamtorhüter wurde im skurril anmutenden "Kettensägen-Prozess" zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein Foto: © getty

Der Kettensägen-Prozess gegen den ehemaligen deutschen Fußball-Teamtorhüter Jens Lehmann geht wohl in eine neue Runde: Eine Woche nach dem Urteil gegen den Ex-Profi hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen eingelegt. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Lehmann war von einem Gericht zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs verurteilt worden.

Richterin verhängte Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und der Vorwurf stand, Lehmann habe mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert – und eine Geldauflage von 216.000 Euro.

"Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer – oder sie landeten vor Gericht.

Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter gesagt. Der 54-Jährige sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

Lehmanns Anwalt teilte auf Anfrage zunächst noch nicht mit, ob auch er Berufung gegen das Urteil einlegen will. Er hatte in seinem Plädoyer Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs gefordert – und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro. Sobald eine Partei Berufung einlegt, wird ein Urteil nicht rechtskräftig.


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