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Arch hatte in der Nacht keine Flugerlaubnis

Hannes Arch hätte in der Nacht seines Todes nicht fliegen dürfen:

Arch hatte in der Nacht keine Flugerlaubnis

Hannes Arch hätte in der Nacht, in der er bei einem Hubschrauber-Absturz ums Leben kam, gar nicht erst starten dürfen.

Das berichtet die "Kleine Zeitung" unter Berufung auf einen Bescheid des Landes Kärnten. Im dem Bescheid wird Arch zwar der Transport von Lebensmitteln auf die Elberfelderhütte erlaubt, die Flüge waren jedoch "tageszeitlich von 9:30 bis 16:00 Uhr beschränkt".

Der Steirer war hingegen erst um 21:15 Uhr zu seinem Rückflug abgehoben, bei dem das Unglück passierte.

"Er hat über die Regeln Bescheid gewusst"

"Aus Gründen des Naturschutzes ist es verboten, nach 16 Uhr im Nationalpark Hohe Tauern zu fliegen. Dagegen hat Hannes Arch verstoßen", wird Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten, zitiert.

Arch müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, so Kreiner gegenüber der APA: "Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ja ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ja ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat."

Ein Verstoß gegen Luftverkehrsregeln sei der Nachtflug aber nicht gewesen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat indes mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, Ergebnisse liegen noch keine vor. 

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