Oscar Pistorius muss nicht länger als sechs Jahre ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft, die eine längere Haftstrafe für den Ex-Sprinter forderte, ist mit ihrem Bemühen vor Gericht gescheitert. Die Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags bleibt damit bestehen.
"Ich bin nicht überzeugt, dass es bei einer Berufung eine vernünftige Erfolgschance gibt", begründet Richterin Thokozile Masipa die Entscheidung.
Pistorius hatte 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp erschossen.
Das letzte Wort noch nicht gesprochen?
Doch das letzte Wort ist in der seit rund drei Jahren andauernden juristischen Auseinandersetzung womöglich noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft könnte nun noch das oberste Berufungsgericht des Landes anrufen, um eine Neuverhandlung des Strafmaßes zu erzielen. Staatsanwalt Gerrie Nel hatte das Strafmaß als "schockierend milde" bezeichnet. Er fordert mindestens zwölf Jahren Haft.
Pistorius war in zweiter Instanz wegen Totschlags verurteilt worden. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Masipa erkannte jedoch bei der Festlegung des Strafmaßes im Juli mildernde Umstände an. Dagegen betonte Staatsanwalt Nel, dass die belastenden Faktoren eine höhere Strafe erforderten. "Es ist schockierend, bei einem Ausgangspunkt von 15 Jahren eine Strafe von nur sechs Jahren Haft zu verhängen", sagte Nel.
Hausarrest in Luxusvilla
Der frühere Sprinter Pistorius tötete Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen. Er beteuerte stets, Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Nel betonte jedoch, dass Pistorius nie eine plausible Erklärung dafür gegeben habe, wieso er ohne Warnung durch die Tür geschossen habe.
In erster Instanz wurde Pistorius 2014 von Richterin Masipa wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wurde nach Absitzen von rund einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den verbrachte er in der Luxusvilla seines Onkels in Pretoria.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen "Mordes". Der Tatbestand entspricht im österreichischen Rechtssystem dem Totschlag. Das gleiche Gericht, das ihn wegen Totschlags verurteilte, müsste nun auch über einen eventuellen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft entscheiden.