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Soziale Absicherung für Vanessa Sahinovic

Nach Tragödie um Synchronschwimmerin: Gericht fällt Urteil mit weitreichenden Folgen.

Soziale Absicherung für Vanessa Sahinovic

Die Tragödie um Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic, die bei den Europaspielen in Baku 2015 von einem Shuttle-Bus angefahren und schwer verletzt wurde, war ein Arbeitsunfall.

Das bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Damit hat die mittlerweile 17-Jährige Anspruch auf eine Invaliditätsrente und somit "eine gewisse soziale Absicherung", wie ihr Anwalt Nikolaus Rosenauer gegenüber der APA bestätigt.

Was das in Zahlen bedeutet, sei noch offen, erläutert Rosenauer.

Die Höhe der Rente hänge von der Einschätzung von medizinischen Sachverständigen und den Ergebnissen ihrer Gutachten ab. Vanessa sei "sehr, sehr tapfer, was die Therapien betrifft", schildert ihr Rechtsbeistand. Und weiter: "Sie ergreift jeden Strohhalm, weil sie die Hoffnung hat, irgendwann wieder gehen zu können."

Millionen-Entschädigung blieb aus

Keine finanzielle Abgeltung hat die 17-Jährige bisher vonseiten von Aserbaidschan erhalten. Der Busfahrer, der für das Straßenverkehrswesen zuständige Beamte im Verkehrsministerium und zwei weitere Beamte wurden zwar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und mittlerweile verurteilt. Die ursprünglich versprochene Entschädigung von insgesamt 1,8 Millionen Euro für die Unfallfolgen, die bei einem Treffen des Präsidenten des Europäischen Olympischen Komitees mit dem aserbaidschanischen Außenminister im November 2015 vereinbart wurde, ist allerdings nicht nach Österreich geflossen.

"Wir tun das, was in unserer Macht steht, um die für die Betroffenen (neben Vanessa Sahinovic hatten auch ihre beiden Begleiterinnen vergleichsweise geringfügige Verletzungen erlitten, Anm.) unbefriedigende Situation zu lösen", sagt dazu ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel gegenüber der APA.

Sahinovic war am 11. Juni 2015 gemeinsam mit zwei Teamkolleginnen im Athleten-Dorf unterwegs, als sie einen Tag vor der Eröffnung der Spiele auf einem Gehsteig von einem Bus erfasst wurde. Die Sportlerin erlitt ein Polytrauma mit Mehrfachfrakturen. Sie ist seither vom zwölften Brustwirbel abwärts gelähmt.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Mit dem nunmehrigen Urteil, das bereits rechtskräftig ist, ist klargestellt, dass die inzwischen 17-Jährige aufgrund ihrer Beschäftigung beim Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC ) im Unfallzeitpunkt der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterlag.

Weitreichende Folgen dürfte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für das ÖOC, sondern sämtliche vergleichbare Sportverbände nach sich ziehen, die Athleten zu nationalen und internationalen Veranstaltungen entsenden. Bisher waren die Sportler in der Regel nur unfallversichert.

Das BvwG geht in seiner Entscheidung aber von Merkmalen eines Dienstverhältnisses zwischen Sportler und entsendendem Verband aus, was eine umfassende Versicherungspflicht nach sich ziehen würde. Ob das bedeutet, dass Teilnehmer an sportlichen Großveranstaltungen zukünftig angestellt und entsprechend abgesichert werden müssen, ist offen.

Dass sportpolitischer Handlungsbedarf besteht, ist ÖOC-Generalsekretär Mennel bewusst: "Wir waren nicht Partei des Verfahrens. Aber der gesamte Sport ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären."

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