Der Österreichische Schwimm-Verband muss eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat den Verband in der Causa um den Ausschluss des Schwimmteams Delphin, sieben weiterer Vereine sowie des Salzburger Landesverbands vom OSV zu einer Zahlung von ca. 145.000 Euro (125.000 Euro plus 4,0 Prozent Zinsen seit Jänner 2013) verurteilt.
Inklusive Verfahrenskosten droht sogar eine Belastung von rund 180.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Fall für den OGH
Der Salzburger Klub Schwimmteam Delphin hatte gegen den vor fast fünf Jahren ausgesprochenen Ausschluss prozessiert und rechtskräftig gewonnen. In einem zweiten Prozess forderte der Verein auch 125.000 Euro plus Zinsen wegen entgangener Sponsorengelder. Begründet wurde dies damit, dass das Schwimmteam Delphin zum Zeitpunkt des Ausschlusses knapp vor dem Abschluss eines 125.000 Euro schweren Sponsoring-Vertrages gestanden sei.
Der OSV wurde in erster Instanz zur Zahlung verurteilt, hatte aber mit der Berufung in zweiter Instanz Erfolg. Der Verein ging vor den OGH, der die Sache an die erste Instanz rückverwies. Diese entschied nun neuerlich zugunsten des Schwimmteams Delphin.
"Da der Fall bereits einmal beim OGH war, sehen meine Klienten einer allfälligen Berufung durch den OSV gelassen entgegen", schrieb Anwalt Thomas Krankl am Dienstag der APA.