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Prozess-Start gegen ehemalige OSV-Spitze

Die frühere Spitze des Schwimmverbandes muss sich vor Gericht verantworten.

Prozess-Start gegen ehemalige OSV-Spitze Foto: © GEPA

Die ehemalige Führungsriege des Österreichischen Schwimmverbands (OSV) muss sich ab Mittwoch vor Gericht verantworten.

Ex-OSV-Präsident Paul Schauer, sein Finanzreferent Walter Benesch und der vormalige Langzeit-Generalsekretär Thomas Gangel sollen mit der systematischen Erschleichung von Fördermitteln einen Schaden von insgesamt 335.000 Euro angerichtet haben.

Mitangeklagt sind drei seinerzeit in der Buchhaltung beschäftigte Mitarbeiter sowie der Wiener Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der younion-Gewerkschaft, Christian Meidlinger (SPÖ). Er war als Schauers Nachfolger vom September 2012 bis August 2013 OSV-Präsident.

Fiktive Aufwendungen kreiert

Laut Anklage soll der OSV ab 2005 bis 2013 den inkriminierten Schadensbetrag auf betrügerische Weise aus der Besonderen Bundessport-Förderung lukriert haben. Auf buchhalterischem Weg wurden demnach Jahr für Jahr am Papier fiktive Aufwendungen kreiert, um nicht aufgebrauchte bzw. widmungswidrig verwendete Subventionen aus der Maßnahmenförderung nicht zurückzahlen zu müssen.

Die Scheinaufwendungen wurden in Endabrechnungsblätter übertragen und mit entsprechend getürkten Belegen der Bundessportorganisation (BSO) bei der Förderabrechnung und damit verbundenen Prüfterminen vorgelegt.

Den Modus Operandi soll - so jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - Gangel auf Veranlassung von Schauer und Benesch gestaltet haben. Die Scheinrechnungen bezogen sich auf Aufwendungen für technische Infrastruktur und Trainer. Mehrere dazu vernommene Trainer hatten im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren versichert, sie hätten dem OSV niemals Honorarnoten gelegt.

Einmaliges Fehlverhalten von Meidlinger

Nach der Ablöse Schauers wurde Meidlinger zum OSV-Präsidenten bestellt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft ein einmaliges Fehlverhalten vorgeworfen. Benesch und Gangel hätten ihn Ende 2012 gefragt, ob der OSV auch dieses Jahr - wie in den vergangenen Jahren - bei der BSO Scheinrechnungen bei der Fördermittelabrechnung gebrauchen soll.

Nach anfänglichem Widerstand war Meidlinger laut Anklage mit der Vorgehensweise einverstanden, so dass Gangel die gegenständliche Scheinrechnung über 36.208 Euro bei der Fördermittelabrechnung für 2012 benutzt haben soll. Meidlingers Verteidiger Richard Soyer hat diese Darstellung nach der Anklageerhebung gegenüber der APA mit Nachdruck zurückgewiesen. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verhandlung wird Richterin Patrizia Kobinger-Böhm leiten. Am Mittwoch und Donnerstag sollen die Angeklagten ausführlich vernommen werden. Zeugen sind vorerst noch keine geladen. Nach der Befragung der Angeklagten werden weitere Verhandlungstermine festgelegt, das Beweisverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten.

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