Das Urteil für den ehemaligen Langläufer und Doping-Sünder Johannes Dürr ist gefallen.
Der 32-jährige Niederösterreicher wird wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und gewerbsmäßigen Sportbetrug zu einer 15-monatigen bedingten Haftstrafe verurteilt.
Dürr, dem eine Haftstrafe von fünf Jahren drohte, zeigt sich am Montagvormittag im Doping-Prozess vor dem Innsbrucker Landgericht teilweise schuldig. Er gab zu, seinem damaligen Teamkollegen Harald Wurm Wachstumshormone vom Sportmediziner Mark S. mitgenommen zu haben, bestritt aber, Max Hauke und Dominik Baldauf den Deutschen weitervermittelt zu haben.
Dem mitangeklagten ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Gerald Heigl wurden zwölf Monate bedingte Haft auferlegt.
Dürr muss zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro und Heigl in der Höhe von 3.120 Euro zahlen. Das Gericht sprach bei Dürr außerdem den Verfall des durch die strafbaren Handlungen erlangten Vermögens in Höhe von 52.000 Euro aus - damit muss Dürr diesen Betrag an den Bund zahlen.
Beide Angeklagte nahmen ihr Urteil an - diese waren damit rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte Dürr vorgeworfen, selbst Blutdoping praktiziert zu haben, aber auch anderen Sportlern verbotene Wirkstoffe überlassen zu haben. Letzteres sah das Gericht aber nur teilweise als erwiesen an. Heigl soll unter anderem Dürr mit Wachstumshormonen versorgt und zum Blutdoping vermittelt haben. Dürr selbst hatte damals die Ermittlungen zur "Operation Aderlass" ins Rollen gebracht.