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Alle Infos zum Austria Triathlon

COVID-19-Update: Alle Details zur 33. Austragung des Austria Triathlon:

Alle Infos zum Austria Triathlon

Der 33. Austria Triathlon in Podersdorf am 4. und 5. September stellt das bisherige Highlight der stark verkürzten Triathlon-Saison dar.

Die Umstände haben einiges verändert, maximal 200 Teilnehmer sind pro Rennen/Welle erlaubt. Trotzdem seid ihr im LIVE-Stream von LAOLA1 hautnah dabei.

Die nachstehenden Informationen spiegeln das mit der Behörde abgestimmte COVID-19-Präventionskonzept wider, welches auf Basis der gültigen ÖTRV-Handlungsempfehlungen sowie basierend auf Grundlage der momentanen Einschränkungen seitens der Regierung und den aktuellen Lockerungsverordnungen erstellt wurde. Diese Punkte sind für alle Teilnehmen Athleten bindend und einzuhalten.

Hier gibt es alle Details und das neueste COVID-19-Update vom Veranstalter vor dem Austria Triathlon in Podersdorf:

Prozedere im Falle einer kurzfristigen Absage

Wir haben viel Zeit, Geld und Gespräche in die Organisation der diesjährigen Veranstaltung investiert und sehr unterstützende Behörden, die uns begleiten. Dennoch sind auch wir nicht vor Änderungen der epdimischen Lage gefeit, die eine kurzfristige Absage zur Folge haben könnten. Da wir in so einem Falle die Belastung als Verein nicht alleine stemmen könnten, brauchen wir euren Beitrag und eure Zustimmung zu dem folgenden Vorgehen. Aus diesem Grund gäbe es bei uns folgende Möglichkeiten im Falle einer Absage:

1. Verschiebung des Startplatzes auf den 4./5. September 2021
2. Geld zurück abzgl. eines Kostenbeitrags, gestaffelt nach Distanz:

Ironman-Distanz: -EUR 60
• Halb-Distanz: -EUR 40
• Olympische-Distanz: -EUR 20
Sprint-Distanz: -EUR 15

1. Maßnahmen Wettkampfdurchführung

1.1       Allgemeines

• KEINE ZUSEHER ERLAUBT
• Kein Carboloading bzw. sonstige nicht notwendige Sidevents (Attraktionen, Animationsprogramme,….)
• Eine Wettkampfbesprechung vor Ort wird nicht durchgeführt. Wir stellen ein Wettkampfbriefing auf der Veranstalter-Website spätestens 48 Stunden vor dem ersten Start online zur Verfügung
• In geschlossenen Räumen verpflichtende Verwendung von Masken (MNS) und ggf. Handschuhe für alle Personen, die in Kontakt mit Athleten sind (Helfer, TOs, Registrierung, WZ, Start, Finish, Verpflegung, …)
• Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt
• WCs werden regelmäßig zu desinfiziert. Öffentliche Toiletten werden zugänglich gemacht, tägliche mehrmalige Reinigung
• Im gesamten Wettkampareal wird gewährleistet sein, dass es den teilnehmenden Athleten möglich ist einen Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
• Helfer tragen Mundschutz und Handschuhe

1.2       Zeitplan

Es wird in Wellen gestartet werden. Hier findet ihr die Zeipläne für alle Distanzen komprimiert: AT20_Zeitplan

1.3       Anmeldung/Startummernabholung

• Alle teilnehmenden Athleten haben bei der Anmeldung die vom ÖTRV vorgegebene Einverständniserklärung AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN separat im Original abzugeben.

Die Wege zur Anmeldung sind so eingerichtet, dass die Athleten zur Anmeldung einem „Einbahnsystem“ folgen können.
• Verpflichtend ist ein 1 Meter Mindestabstand, sowie das Tragen einer MNS Maske während des Aufenthalts im Anmeldebereich
• Zeitnehmungs‐Chips und Klettbänder, die von der Zeitnehmung ausgegeben werden, sind desinfiziert
• Alle teilnehmenden Athleten benötigen eine ÖTRV Jahreslizenz oder eine Tageslizenz.
• Die Athleten erhalten erst nach den oben angeführten Kontrollen die Startunterlagen. Die Daten aller Teilnehmer werden unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen mindestens 30 Tage für eventuelle behördliche Nachverfolgungen aufbewahrt

1.4       Check-In

• Der Check-In so eingerichtet, dass die Athleten zum Check-In einem „Einbahnsystem“ folgen
• Abstand zwischen den Athleten sowohl seitlich als auch hintereinander mindestens 1 Meter
• Die TO’s welche den Check-In überprüfen haben MNS Tragepflicht.
• Die Kontrolle des Equipments durch die TO’s ist eine reine „Sichtkontrolle“

1.5       Wechselzone

• Alternierendes „racking“, 1m Abstand zwischen den Rädern
• Wechselzonen-Detailplan: AT20_Plan-Wechselzone

1.6       Wettkampfstart

• Jeder Athlet muss sich 30 Minuten vor dem Start der Welle im Vorstartbereich beim Leuchtturm einfinden
• Jeder Athlet bereitet sich individuell unter Einhaltung der Abstandsregelungen auf den Wettkampfstart vor (Aufwärmprozedere)
• Verpflichtende Wartebereiche im Vorstartbereich der den Sicherheitsabstand (1 Meter) für die Athleten garantiert – Absperrung, ohne Zuseher
• Das Startintervall beträgt 5 Sekunden
• 1 m Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern im Startbereich
• Bei der Startreihenfolge werden schnellere AthletInnen vor langsameren starten, um zusätzliche Überholvorgänge einzuschränken

1.7       Schwimmen

• Seitlicher Schwimmabstand beim Überholen oder nebeneinander Schwimmen unbedingt einhalten (1 Meter)
• Überholverbot an Wendebojen (hier handelt es sich um Richtungsänderungen größer 90°)

1.8       Rad

• Es gilt generelles Windschattenverbot mit einem Windschatten-Abstand von 12 m für alle Distanzen
• Seitlicher Abstand beim Überholen 1 Meter
• Überholvorgänge sind in der ÖTRV Sportordnung geregelt

1.9       Lauf

• Rundkurs
• Empfohlen ist 1 Meter Abstand, sonst versetzt Laufen (45 Grad)
• Beim Überholen 1 Meter Seitenabstand

1.10       Labestellen

• Bis zur Sprint-/Olympischen-Distanz keine Labestellen auf der Radstrecke, auf der Laufstrecke JA
• Auf der Radstrecke ab der Mitteldistanz sind die Labestellen mit Helfern ausgestattet, welche die verschlossene und original verpackte Verpflegung reichen
• Auf der Laufstreckestrecke sind die Labestellen nur auf Basis „Self Service“ mit dem nötigen Abstand zwischen den Bechern (es darf nicht die Möglichkeit gegeben sein, dass AthletInnen mehr als einen Becher anfassen) eingerichtet
• Es wird nur verschlossene Verpflegung angeboten (verschlossene Getränkeflaschen, verpackte Riegeln, ganze Bananen,…)
• Helfer tragen FFP2 Masken und Handschuhe

1.11       Penaltyboxen

• Abstandsregelung ist einzuhalten 1 Meter
• Maske für TOs (Abstandsmarkierungen sind angebracht)

1.12       Zieleinlauf

• Ein Kanal mit Überholverbot im Zieleinlauf
• Kein längerer Aufenthalt im Zielbereich (keine Gratulationen, Shake-Hands, Umarmungen,…)
• Zielverpflegung auf Basis „Self Service“
• Essen in der Zielverpflegung verpackt
• Keine gemeinsamen Zieleinläufe
• Abstand, Masken und Handschuhe für Durchführungspersonal
• Nur zugelassene Medienvertreter im Zielbereich
• Sanitätsteam vor Ort
• Finisher-Medaillen und Finisher Shirts zur Entnahme im Self Service
• Anzahl der Personen im Zielbereich ist streng limitiert. Ausschließlich akkreditiertes Organisationspersonal bzw. Medienvertreter und einlaufende Athleten

1.13       Check-Out

• Der Check-Out ist so eingerichtet, dass die Athleten zum Check-Out einem „Einbahnsystem“ folgen müssen
• Abstand zwischen den Athleten sowohl seitlich als auch hintereinander mindestens 1 Meter
• Das Organisationspersonal welches den Check-Out überprüft hat FFP2 Masken Tragepflicht
• Klar vorgegebenes und kommuniziertes Zeitfenster für den Check‐Out, siehe AT20_Zeitplan

1.14       Siegerehrung

• Open air auf der Bühne im Zielberich, Gesamtsieger geehrt und nur mit Sicherheitsabstand. Es wird sichergestellt, dass es zu keinem Körperkontakt kommt.
• Mindestabstand von 1 Meter am Podium ist zu gewährleisten
• Kein Shake Hands, keine Umarmungen
• Die Preise für AK-Platzierungen werden vom Veranstalter für den Athleten zur persönlichen Annahme bereitgestellt und können im Self-Service beim Anmeldezelt abgeholt werden (siehe Zeitplan)
• Keine nicht notwendigen Sidevents (Attraktionen, Animationsprogramme, Tombola…)

1.15       Staffeln

• Kein physischer Kontakt zwischen den Teilnehmern
• Keine Übergabe von Timing-Chip, jeder Staffelteilnehmer hat seinen eigenen Chip
• Kein Aufwärmen in der Wechselzone bzw. in den Übergabebereichen
• Staffeln in der WZ separiert, Abstand zwingend einzuhalten
• Keine gemeinsamen Zieleinläufe für Staffeln

2         Infrastruktur

2.1       Plan Veranstaltungsbereich

• Keine Zuseher erlaubt in den strichlierten Bereichen
• Sicherheitspersonal trägt dafür Sorge, dass keine Menschenansammlungen möglich sind
• Ausgehängte Hinweise und Schilder zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen

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