Am Montagvormittag erfolgte der Startschuss zum Doping-Prozess des ehemaligen Radprofis Stefan Denifl am Innsbrucker Landesgericht.
Dort gab der 32-Jährige zwar zu, Blutdoping mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. praktiziert zu haben, beteuerte aber, niemanden betrogen zu haben. "Ich bin kein Verbrecher", sagt Denifl vor Gericht.
"Im Profiradsport werden Leistungen verlangt, die normal nicht mehr möglich seien", so Denifl und behauptet, dass die Teams bescheid wüssten und, dass im Radsport viele Athleten dopen. "Ich hätte ohne Doping keinen Vertrag mehr bekommen."
Zwischen 2014 und Ende 2018 soll der Tiroler Blutdoping betrieben haben und täuschte somit Wettkampfveranstalter und Unterstützer.
Anwalt: Denifl "wird zwei Mal bestraft"
Dem ehemaligen Radprofi - im Bild bei seinem spektakulären Vuelta-Etappensieg 2017 - war man auf die Spur gekommen, weil bei der "Operation Aderlass" in Erfurt bei Mark S. Blutbeutel von Denifl gefunden wurden. Sein Deckname war "No Name", erklärte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer.
Seit 2016 habe Denifl mittels Prepaid-Handy mit dem deutschen Arzt kommuniziert. Der Staatsanwalt ließ indes mit einem weiteren Detail aufhorchen. Gegen den Tiroler laufe mittlerweile auch ein Verfahren wegen betrügerischer Krida. Er soll nämlich im Vorfeld des Prozesses Geld beiseitegeschafft haben, so der öffentliche Ankläger.
Der Verteidiger meinte hingegen, dass sein Mandant für die selbe Tat zwei Mal bestraft werden würde. Denn immerhin habe man ihm Titel und Preisgelder bereits aberkannt und auch eine Sperre sei bereits verhängt worden. "Er hat seine Gesundheit ruiniert und ist teilweise unter Lebensgefahr Rennen gefahren. Im Radsport wird zu 90 Prozent gedopt, den super-sauberen Sportler gibt es nicht", sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant hatte jedenfalls keinen Schädigungsvorsatz, betonte der Verteidiger.
Laut Anklagebehörde sei durch die Auszahlung von Prämieren und Teamentgelt ein Schaden von rund 580.000 Euro entstanden. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte, die unter anderem für Denifl im Jahr 2018 Behandlungstermine koordiniert haben soll, wurde indes diversionell erledigt. Sie muss Pauschalkosten in der Höhe von 300 Euro bezahlen.
Denifl-Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Prozess gegen Denifl ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Verteidiger hatte die Einvernahme von Zeugen beantragt.
Jene Personen, die die Teamverträge mit Denifl abgeschlossen hatten, sollen nun als Zeugen einvernommen werden. Um zu erfahren, ob sie die Verträge auch abgeschlossen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass der Angeklagte dopt, erklärte der Richter. Zudem soll geklärt werden, ob durch das Verhalten des ehemaligen Radprofis überhaupt ein Schaden entstanden ist, denn die angeblich Geschädigten - also die Teams - hätten keine Anzeige erstattet, monierte der Verteidiger.