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Alkohol am Steuer: Urteil gegen Ex-Radstar Ullrich

Urteil wegen Alkohols am Steuer gegen den deutschen Ex-Radstar.

Alkohol am Steuer: Urteil gegen Ex-Radstar Ullrich Foto: © getty

Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung und 10.000 Franken Geldstrafe veurteilt worden.

Der 43-Jährige hatte am 19. Mai 2014 im Schweizer Kanton Thurgau betrunken einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Wie die Richterin bei der Urteilseröffnung am Donnerstag sagte, ist Ullrich mit 1,8 Promille Alkohol im Blut und massiv überhöhter Geschwindigkeit auf ein an einer Kreuzung stehendes Auto aufgefahren und danach in ein zweites Auto geprallt.

Strafe höher als von Staatsanwaltschaft gefordert

Laut Gutachten war er mindestens mit 132 km/h unterwegs. Die Staatsanwaltschaft musste den Unfall nochmals untersuchen, nachdem das Gericht die Anklageschrift vor zwei Jahren angezweifelt und den Urteilsvorschlag zurückgewiesen hatte. Fraglich war, wie schnell Ullrich vor dem Unfall unterwegs war.

Zudem hatte der Ex-Radstar neben Alkohol auch Medikamente im Blut. Ob diese einen Einfluss auf sein Fahrverhalten hatten, konnte nicht bewiesen werden.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft 17 Monate auf Bewährung gefordert, gleiches galt für den Anwalt des früheren Tour de France-Siegers. Damit fällte das Gericht eine um vier Monate höhere Strafe, als in den Plädoyers gefordert. Außerdem bekam der 43-Jährige eine 4-jährige Probezeit aufgebrummt.


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