Über Alexander Zverev wird vom Amtsgericht Berlin eine Geldstrafe über 450.000 Euro verhängt.
Gegen den Olympiasieger von 2021 läuft ein Verfahren, seine Ex-Freundin in einem Streit körperlich verletzt zu haben.
Zverevs Anwälte weisen den Vorwurf in einer Erklärung zurück und legten Einspruch ein. Der Tennis-Profi wolle mit "allen Mitteln gegen den Strafbefehl vorgehen".
"Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Über die strafrechtliche Verurteilung entscheidet ausschließlich das Gericht in einem in der Strafprozessordnung geregelten Verfahren", heißt es seitens des Amtsgerichts.