Erfolg für den ÖSV gegen Johannes Dürr: Der Österreichische Ski-Verband gewinnt einen Zivilprozess gegen den ehemaligen Langläufer.
Dürr wird vom Landesgericht Innsbruck zur Unterlassung und zum Widerruf seiner Behauptung, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, verpflichtet. Zudem muss Dürr als Folge des Urteils die Verfahrenskosten tragen.
Der ehemalige Langläufer muss nun binnen 14 Tagen seine Äußerungen auf seiner Facebook-Seite "Der Weg zurück" widerrufen. Das Gericht betont in der Urteilsbegründung, dass sich der ÖSV der "Einhaltung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping verschrieben habe", so der Ski-Verband in einer Aussendung.
"Dass es schwarzen Schafen gelingt, vom ÖSV unbemerkt zu dopen, ist nicht dem Leistungssport gezollt, sondern das Werk krimineller Agitatoren, vor dem auch der Kläger trotz der gesetzten Präventiv- und Kontrollmaßnahmen nicht gefeit ist", heißt es in dem Urteil.
Dürr: ÖSV würde Doping "stillschweigend hinnehmen"
Dürrs Anwalt Max Rammerstorfer will sich auf Anfrage der APA zunächst nicht zu dem Urteil äußern. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel wertet es als wichtigen Erfolg und als Beweis dafür, "dass die Null-Toleranz-Politik des ÖSV nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, wie uns von manchen Medien des öfteren unterstellt wird, sondern gelebte Praxis." Zudem bekrittelt Schröcksnadel, dass Journalisten Dürr "erstaunlich viel Raum und Sendezeit zur Verfügung gestellt" hätten.
Dürr war im vergangenen Sommer bei einer sogenannten "FuckUp"-Night in Wattens in Tirol, bei der Betroffene ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte dabei, befragt zur Rolle des ÖSV hinsichtlich Dopings, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet.
Der Skiverband verschließe die Augen vor Doping und nehme es hin, solange sich der Dopende nicht erwischen lasse, hatte der ehemalige Langläufer damals gesagt. Der ÖSV hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie auf Unterlassung und Widerruf geklagt.
Die Entscheidung ist vorerst noch nicht rechtskräftig. Dürr hat nun vier Wochen Zeit, um gegen das Urteil zu berufen.