In der Doping-Affäre um Kamila Valieva will die russische Eiskunstläuferin mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen.
Die 15-Jährige werde die Untersuchung der B-Probe beantragen, da unter anderem ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Dopingtests vorgelegen haben könne, erklärten Valievas Anwälte.
Dies geht aus der 41-seitigen Urteilsbegründung im Eilverfahren in dem Fall hervor, die der CAS am Donnerstag veröffentlichte.
"Extrem niedrige Konzentration"
In ihrer Verteidigung verwiesen Valievas Rechtsbeistände auf die "extrem niedrige Konzentration" des gemäß Anti-Doping-Regeln verbotenen Herzmittels Trimetazidin, das in der A-Probe nachgewiesen worden war.
Bei Dopingkontrollen geben Athleten Urin ab, der zu zwei Dritteln in eine A-Probenflasche gefüllt wird. Der Rest bildet die B-Probe.
Medizin vom Opa
Detailliert ist in dem Urteil der Versuch der Anwälte nachzulesen, den positiven Test mit dem Kontakt Valievas zu ihrem herzkranken Großvater zu begründen. Dabei sei die verbotene Substanz durch eine Verunreinigung unabsichtlich in den Körper der Athletin gekommen.
Valievas Opa habe sie oft zum Training gefahren und viel Zeit mit ihr verbracht. Nach einer Herztransplantation nehme er regelmäßig Trimetazidin ein und trage die Medizin meist bei sich.
Als Beweismittel diente auch ein Video, das den Großvater in seinem Auto mit einer Packung des Medikaments zeigen soll.
Positiver Test bereits im Dezember
Der positive Dopingtest Valievas vom 25. Dezember war erst während der Winterspiele in Peking bekannt geworden.
Die CAS-Richter erlaubten ihr dennoch mit Blick auf ihren Status als Minderjährige und das nicht abgeschlossene Dopingverfahren einen Start im olympischen Damen-Einzel.
Dort wurde die Gold-Favoritin am Donnerstag nach dem tagelangen Doping-Wirbel und einer fehlerhaften Kür Vierte.